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Alt 21.02.2007, 03:05   #1
marcelo
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Standard Eintragung der Unterbodenbeleuchtung

Habe vor meinen Sirion mit einer Unterbodenbeleuchtung zu versehen.

Wie ja jeder weiss ist das laut StVo nicht zugelassen.

Jetzt behauptet jemand bei ebay einen Trick zu kennen, verlangt aber ein schweine Geld dafür.

Hat jemand den goldenen hinweis für mich?
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Alt 21.02.2007, 07:03   #2
japan-ossi
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es ist eine Rechtliche grau zone den direkt verboten ist es nicht, ABER

du kannst eine solche haben aber nur zu showzwecken ausserhalb der STVZO benutzen.

anderseits schreibt die STVZO vor das aussen angebrachte leuchten funktionieren müssen und das in jeder situation

wie zum bespiel Nebelscheinwerfer, sind sie dran müssen sie auch gehen wenn nicht gibt es nen zettel

problem wiederum ist das eine UB-beleuchtung eine iritierende wirkung hat und somit im bereich der STVZO nicht benutzt werden darf

Informationen habe ich dazu vom TÜV und von der DEKRA beide sagen das sie es bei einer Hauptuntersuchung bemängeln würden aber sie sagen auch das es zu showzwecken nicht verboten sei

meine meinung baue sie so das es keiner sieht und installiere sie so das sie beim einschalten vom standlicht 100%ig aus geht
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Alt 21.02.2007, 12:32   #3
Simon
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So weit Ich weiß ist die Benutzung als Türbeleuchtung zulässig, das heißt , wenn du deine Türen aufmachst, dass der Boden beleuchtet wird.
Das ist glaube ich möglich, genau weiß ich das nicht.
Frag doch mal beim Tüv nach! Unter welchen Bedingungen so eine Unterbodenbeleuchtung eingetragen wird?

Gruß Simon
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Alt 21.02.2007, 13:08   #4
japan-ossi
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als tür beleuchtung geht das

ABER DAS MUSS MANN NICHT EINTRAGEN
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Alt 21.02.2007, 14:02   #5
whitecuore
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ja als tür beleuchtung darfst du sie benutzen dann muss sie aber weiss sein oder mindestens so hall das sie es ausleuchtet. dann muss sie so verbaut sein das sie über die tür kontakt schalter läuft und sonst nirgens angestellt werden kann ( zumindestens nicht sichtbar ).
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Alt 21.02.2007, 17:04   #6
G200-Freak
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ich wuerd mir eventuell auch einfach nen kleinen Kippschalter einbauen womit du sie seperat an- und ausschalten kannst.
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Alt 22.02.2007, 14:12   #7
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Alt 28.02.2007, 14:34   #8
Daniel-L701
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also als Einstiegsbeleuchtung ist es erlaubt, da die dinger dann ja nur (zumindest offiziell) im Stand angehen, wenn du die Tür öffnest...

Werde mir demnächst meine Türen von unten mit LEDs bestücken, die mir als einstiegsbeleuchtung dienen sollen.. vor dem anbau der U-Boden-Beleuchtung schrecke ich noch ein bisschen zurück, da mir die Bausätze ein wenig zu teuer sind..
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Daniel


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Alt 06.03.2007, 19:51   #9
echt_weg
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sorry aber es ist alles falsch was ihr schreibt.
Unterbodenbeleuchtungen sind grundsätzlich verboten da kann man sich auf den kopf stellen wie man will ist so. erlaubt sind türeinstiegsbeleuchtungen aber auch nur wenn die e-geprüft sind und genau für diesen verwendungszweck geprüft wurden. das sind meiner meinung nach nur foliatec türeinstiegsbeleuchtungen und die auch nur weiss. mit ner ubb hat das aber nichts mehr zu tun.

Mir ist auch klar, dass man mit sicherheit nen tüv prüfer findet der einem ne ubb zu showzwecken einträgt oder was auch immer. dann ist es eine illegale eintragung und sie wird im zweifelsfall gestrichen und pech gehabt. e-prüfzeichen die oft angebracht sind bedeuten auch nihct dass man sie verwenden kann weil sich das e prüfzeichen dann meist nur auf die emv oder ähnliches bezieht - und die bringt einem genau garnichts.

die dekra sagt dazu:

Hinweis zur Unterboden- bzw. Unterflurbeleuchtung

In der StVZO (§ 49a Abs.1) ist festgelegt, dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen.

Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert:
die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs
die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren
bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können
das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend

Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.
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Alt 06.03.2007, 20:14   #10
Daniel-L701
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hmm... also ich kann dir zwar überwiegend, jedoch nicht komplett zustimmen... Habe ein gespräch mit meinem TÜV prüfer gehabt und seine aussage war: "so lange es mich und andere VT nicht blendet, ists erlaubt..." (Aussage zum thema INNENRAUMbeleuchtung) Ausserdem hab ich die LEDs ja unten in der TÜRVERKLEIDUNG also im innenraum angebracht und die funzen eh nur wenn die Tür offen ist, also fällt die schonmal nicht in das Raster der Ubb... weil, wer fährt schon mit offener tür?

Aber was die geschichte mit der wirklichen UBB betrifft, kann/bzw. muss ich dir zustimmen, es klingt auf jeden fall logisch und nachvollziehbar...
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