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Alt 21.04.2006, 23:28   #1
Rainer
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Beiträge: n/a
Standard Oldtimerrecht und Zulassung in DEINEM Land

Es ist doch sehr interessant, wie unterschiedlich doch die verschiedenen Länder (D/A/CH) das Thema Oldtimer bzw. Youngtimer behandeln.

Ich würde hier gerne mal alles zusammentragen was jeder von seinem Land weiß, ich hab hier zwar schon einige info's zu D aber sicher bin ich mir da nicht.

Für Österreich gilt:

Das Auto muß entweder maximal Baujahr 1980 sein um ein "Youngtimer" zu sein. Das heißt er hat das Recht auf eine günstige Oldtimerversicherung, ist aber offiziell trotzdem kein Oldtimer.

Erst über 30 Jahren ist er ein echter Oldtimer aber auch das ist nicht soooooooo einfach. Denn "nur" weil er 30 Jahre alt ist bekommt er noch lange nicht Automatisch die Oldtimerzulassung, der Zustand muß nach dem Internationalen Wertesystem den Zustand 1 bis 3 entsprechen. Um zu einer Oldtimer zulassung zu kommen muß man nachweisen können in einem Club zu sein (wie dem ÖAMTC = Schwesterclub vom ADAC) muß Fahrtenbuch führen und darf sein Auto maximal an 120 tagen pro Jahr bewegen (Motorräder 60 tage).

Im Anhang findet ihr noch die änderungen die letztes Jahr beschlossen wurden, inkl. dem Hinweis dass "in Einzelfällen der Beirat angerufen werden kann" und GENAU das habe ich ja mal für den G10 gemacht, auf die Antwort vom Beirat bin ich schon echt Neugierig!

Mehr fällt mir jetzt nicht ein, kommt warscheinlich erst wenn ihr was geschrieben habt
Angehängte Dateien
Dateityp: pdf Protokoll_Dezember_2004_2.pdf (123,9 KB, 0x aufgerufen)
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Alt 22.04.2006, 20:29   #2
SparerFahrer
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Standard Oldtimer in Deutschland

Deutschland:

Youngtimer ab 20 Jahre, nur Vergünstigte Versicherung

Oldtimer ab 30 Jahre, Fahrzeug muß sich in einem "erhaltungswürdigen" Zustand befinden und muß weitgehen "Original" sein (Zeitgenössisches Tuning ist nur bedingt erlaubt). Dieser Zustand wird zB. vom TÜV überprüft und bestätigt (inkl. Hauptuntersuchung). Die Versicherung verlangt meist ein angemeldetes Alltagsauto, denn der Oldtimer darf nicht als Alltagsfahrzeug benutzt werden. Fahrtenbuch etc. ist hier aber nicht notwendig.

Die Sache mit Original und TÜV ist immer so eine Sache der Launen der Ingineure auf den Prüfstellen. Ich selber fahre einen Käfer mit höhenverstellbarer Vorderachse. Diese wird in den TÜV Bestimmungen ausschliesslich in Bezug auf Oldtimerzulassungen von der Eintragung ausgeschlossen. Trotzdem habe ich sie eingetragen, da es keine "normalen" mehr gibt und eben nur noch verstellbare neu zu kaufen gibt. Zeitgenössiches Motortuning wie Doppelvergaseranlagen und originale Auspuffanlagen sind erlaubt. Meine Porschealufelgen, die auch aus der Zeit stammen sind dagegen tabu. Ebenso wie Reifen die zwei Nummern größer als Original sind. Eine Stahlsportfelge mit 165ern dagegen könnte eingetragen werden.

Na ja, es gibt hier viel was möglich ist oder unmöglich, letztendlich hängt es wie immer beim TÜV von den Launen des jeweiligen Prüfer ab.

Gruß

SB
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Alt 23.04.2006, 11:46   #3
lemon
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Youngtimer in Deutschland:

Youngtimer können mit einer 07er Zulassung ( Sammlerkennzeichen ) gefahren werden, wenn folgende Vorraussetzungen erfüllt werden:

1. Mindestalter 20 Jahre
2. Fahrzeug muß in einem guten und verkehrsicheren Zustand sein
3. Fahrzeug muß im Originalzustand sein
4. Erlaubt sind folgende Fahrten: Teilnahme an Veranstaltungen, Prüfungs- Probe- und Überführungsfahrten.
5. Es muß ein Fahrtenbuch geführt werden
6. Es muß ein Alltagsfahrzeug nachgewiesen werden

Vorteile:
Es können bis zu 10 Autos auf das Kennzeichen eingetragen werden.
TÜV und AU sind keine Pflicht.
Fahrzeug muß keine deutschen Papiere haben.
Pauschaler Steuersatz von 192 Euro.
Günstige Oldtimerversicherung möglich

Nachteile:
Das Fahrzeug darf nicht als Alltagsfahrzeug benutzt werden.
__________________
Gruß Lemon
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Alt 23.04.2006, 12:06   #4
lemon
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Oldtimer in Deutschland

Oldtimer können in Deutschland ein H-Kennnzeichen erhalten. Das Kennzeichen hat hinter den Zahlen den Buchstaben " H ".

Vorraussetzungen:

1. Mindestalter 30 Jahre
2. Gültige HU und AU
3. Gutachten nach § 21c erforderlich
( das Gutachten bescheinigt den Originalzustand und stellt fest ob es sich
um ein fahrzeugtechnisches Kulturgut handelt, wenn keine deutsche
Zulassung oder gültige Hu vorliegt, wird auch die
Verkehrsicherheit geprüft )

Vorteile:

Günstige Versicherung
Pauschaler Steuersatz von 192 Euro
Keine Einschränkung bei der Nutzung

Nachteile:

Kein Saisonkennzeichen möglich
Zulassung ist an das Fahrzeug gebunden
__________________
Gruß Lemon
YRV 1,3Top,Cuore L251 Chili, Opel Astra Editon

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Alt 24.04.2006, 12:26   #5
lemon
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Den Anforderungskatalog für ein Oldtimer-Gutachten findet ihr beim TÜV:

http://www.tuev-sued.de/uploads/imag..._Tuev_Sued.pdf
__________________
Gruß Lemon
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