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Die Cuore Serie (L55, L60, L80, L201, L501, L701, L251, L276)

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Alt 25.11.2009, 20:33   #11
Sonnenschein
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So, dass ich den Kaufvertrag unterschrieben hab und eine Anzahlung geleistet habe ist nun eine Woche her und ich habe den Wagen noch immer nicht.
Ich überlege, ob es möglich ist, vom Kauf zurück zu treten, da ich denke, dass das mit dem Cuore nix ist.

Hier mal mein Bericht:
Am Mittwoch habe ich wie gesagt den Kaufvertrag unterschrieben und eine Anzahlung geleistet. Ich wollte eigtl. noch einmal eine Nacht drüber schlafen, aber blöd wie ich bin habe ich mich vom Händler beeinflussen lassen, als er meinte, dass ich mich schon jetzt entscheiden müsste, spätestens morgen, da noch eine andere Interessentin an dem Wagen dran sei, die den Wagen am Samstag kaufen wollen würde.

Ich habe gesagt, dass es nicht eilig mit dem Wagen ist, da ich ihn noch nicht dringend brauche, er bestand aber darauf, dass er den Wagen Freitags zum Tüv bringt (Er bringt die Wagen wohl zu einer Werkstatt, mit der er zusammenarbeitet und dort kommt der Prüfer hin. Bei Mängeln repariert die Werkstatt dann direkt) und ihn mir dann samstags bringt. Freitag abend kam dann der Anruf, dass der Wagen nicht über den Tüv gekommen wäre und dass es dann auf Dienstags verschoben wird, weil da dann wieder der Prüfer kommt.

Gestern abend kam dann wieder ein Anruf, dass der Wagen wieder nicht über den Tüv gekommen ist. Angeblich wäre diesmal der Prüfer schuld, weil wohl dieses Mal ein ganz junger und genauer da war, der den Wagen wegen Kleinigkeiten (z.B Fehlende Batterieabdeckung) nicht hat durchkommen lassen. Insgesamt wären da wohl von 12 Autos 6 nicht durchgekommen. Der Werkstattsinhaber wollte sich um einen anderen Püfer bemühen, der heute Vormittag noch einmal drüber schaut. Der Händler wollte mich dann wieder anrufen. Tja, auf den Anruf warte ich bis jetzt immer noch. Zu den Mängeln konnte er mir nach wie vor keine Auskunft geben.

Was mich irritiert:
- Beim zweiten Mal Tüv werden doch nur die bereits bemängelten Sachen kontrolliert, warum klappt es dann plötzlich wegen einer fehlenden Abdeckung nicht??

Nunja, ich habe inzwischen ein echt schlechtes Gefühl und würde am liebsten vom Kauf zurücktreten. Im Vertrag steht, dass der Käufer 10 Tage an den Vertrag gebunden ist. Kann man noch aus anderen Gründen vom Vertrag zurücktreten?

Gruß
Sonnenschein
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Alt 25.11.2009, 22:02   #12
Shrike
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Zitat:
Zitat von Sonnenschein Beitrag anzeigen
Kann man noch aus anderen Gründen vom Vertrag zurücktreten?
Rechtlich kann ich Dir nicht helfen, aber mein Gefühl sagt, dass ein Wagen, der mit Tüv verkauft wird und dann zweimal nicht drüber kommt, Grund genug ist, um von Deinem Kauf zurück zu treten. Evtl. kann da auch die Verbraucherzentrale oder so Tipps geben?
Viel Glück und nichts überstürzen mit dem Autokauf.
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Alt 26.11.2009, 08:27   #13
ahli
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Ausrufezeichen Mein Tipp ist folgender:

Bei dem von dir geschlossenen rechtsverbindlichen Kaufvertrag kommst du nur raus, wenn du dem Händler als Vertragspartner eine angemessene Frist setzt, bis wann der Kaufgegenstand auslieferungsbereit sein muss und der Händler diese Frist nicht einhält. Das solltest, nein musst du aber in jedem Fall schriftlich machen, damit du einen Nachweis hast. Erst nach Ablauf dieser Frist kannst du ohne finanzielle Schäden vom Kaufvertrag zurücktreten. Wenn du jetzt sofort vom Kaufvertrag zurücktreten willst, könnte der Händler Schadenersatz geltend machen. Das wären z.B. die Prüfgebühren für den TÜV, entgangener Gewinn und evtl. andere Aufwendungen. Ich denke, solche Dinge sind im Kaufvertrag im Kleingedruckten aufgeführt.

Um dich ein wenig positiver zu stimmen möchte ich dir wegen des scharfen TÜV - Prüfers sogar gratulieren. So werden doch auch Kleinschäden auf Kosten des Verkäufers behoben, die sonst doch gar nicht behoben werden würden. Also bekommst du doch ein besseres Auto, als bei einem laschen Prüfer. Klar dauert das dann ein wenig länger, da der Verkäufer auf die oberflächlilche Prüfung vertraut hat und das Fahrzeug entsprechend schlecht vorbereitet hat.
Damit das alles ein gutes Ende findet, solltest du wie anfangs bemerkt, eine schriftliche Frist setzen, damit der Verkäufer "in die Hufe" kommt und falls er dazu zu dusselig ist, hast du den Grund vom Vertrag zurückzutreten, weil er nicht fristgerecht liefern kann.

Ich hoffe, deine Stimmung ist jetzt wieder ein bisschen besser und wenn du weitere Fragen hast, dann stell sie einfach
__________________
>> klein, blau und gemein...das kann nur mein Cuore sein <<
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Alt 26.11.2009, 11:14   #14
Cessna619
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Wenn im Vertrag steht, dass der Käufer 10 Tage an der Bestellung gebunden ist und das Auto nicht innerhalb dieser 10 Tage ausgeliefert wurde, kann meiner Meinung nach vom Vertrag zurück treten! Weiss das aber nicht 100%ig genau!

Grüße vom Bernd
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Alt 26.11.2009, 21:47   #15
Q_Big
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Finde das auch dubios, auch da tatsächlich bei ner Nachuntersuchung, das geprüft wird, was beim ersten Mal bemängelt wurde.
__________________
Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.
Und wer zu früh kommt, den bestraft die Frau.

Hoffen schnell Glück zu haben (dabei kann man schnell Pech haben)!
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Alt 27.11.2009, 10:38   #16
Sonnenschein
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Tja, Auto wurde gestern geliefert, aber so wirklich freuen kann ich mich nicht.
Habe meinen Freund drüber schauen lassen und einen Bekannten, der mal in einer KfzWerstatt gearbeitet haben und die haben leider nichts Gutes festgestellt. Der Wagen wurde mir als Unfallwagen verkauft, mit der Bemerkung, dass die Fahrerin einen kleinen Parkschaden hatte und dass der Kotflügel erneuert wurde. Bei genauerer Betrachtung haben wir dann gesehen, dass er einen richtig heftigen Treffer abbegkommen haben muss, da sogar der Rahmen verzogen ist. Alles wurde nur provisorisch zusammengeflickt (noch nicht einmal der Kotflügel wurde mit allen Schrauben festgeschraubt), so dass das Ganze auch schön wegrosten kann. Im Radlauf hat er ein Rostloch sowie an beiden Schwellern. Die sind nach Meinung der beiden durch. Komisch ist nur, dass im Tüvbericht von "beginnender Korrision im Unterbodenbereich" gesprochen wird, wenn die doch schon längst durch sind!?
Das Vebtilspiel müsste unbedingt eingestellt werden und Öl verliert er auch.

Kurzum: Ich war so blöd und habe mir wirlich einen Schrotthaufen andrehen lassen. Habe schon einen Termin mit einem Anwalt vereinbart und werde mich mal beraten lassen, welche Möglichkeiten ich habe. Denn ich denke, dass der Wagen so keinen Tüv hätte bekommen dürfen..
Ich hoffe, dass ich da was erreichen kann. Denn länger als 2 Jahre kann ich den Wagen so auf keinen Fall fahren. Mein Bekannter meinte sogar, dass der Unfallschaden nicht mal mehr über den nächsten Winter käme...
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Alt 27.11.2009, 10:51   #17
Cessna619
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Hallo,

ich hatte einen ähnlichen Fall auch mal gehabt! Bei mir lief es so ab:
Bin zu nem Anwalt (bin ja im ADAC, Erstberatung kostet nix), dann habe ich beim DEKRA ein Gutachten erstellen lassen und habe das zum Verkäufer geschickt! Im Nu hat der das Auto zurück genommen!
So einen Wagen würde ich jedenfalls nicht abnehmen!

Gruß,
Bernd
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Alt 27.11.2009, 10:52   #18
urlauber51
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Oh je, das hört sich ja gar nicht gut an!
Wenn du aber schon solche Experten im Bekanntenkreis hast, warum nimmst du sie dann nicht mit beim Autokauf?

Ich hoffe auf jeden Fall, dass du aus der Sache noch gut raus kommst!
Und wie schon gesagt, beim nächsten Mal nichts überstürzen und am besten nimmst du deine Jungs gleich mit zur Besichtigung.

War das ein richtiger Händler, bei dem du gekauft hast? Wenn ja, sind deine Chancen recht gut. Egal mit welchen Klauseln er den Kaufvertrag bestückt hat, er MUSS dir Gewährleistung geben.
Was wurde denn im Kaufvertrag denn über den Unfallschaden notiert? Steht da drin "Parkschaden"? Das wäre eindeutig Betrug und du kannst ihm die Hölle heiß machen.

Gruß Martin
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urlauber51 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.11.2009, 11:05   #19
Sonnenschein
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Ich bin nicht im ADAC, habe aber eine Rechtsschutz die das abdeckt. Habe auch eine Deckungsbetstätigung. Musstest Du das Gutachten selber zahlen, was hat es gekostet?

Meine Jungs habe ich nicht begenommen, da mein Freund nicht wollte, dass ich mir ein Auto kaufe, also habe ich mir gedacht, dass ich alleine losziehe. Was das gebracht hat, sieht man ja jetzt. Ich werde auf jeden Fall nie wieder alleine ein Auto kaufen sondern immer meine Jungs mitnehmen.

Im Kaufvertrag ist ein Absatz, den man ankreuzen kann, er lautet wie folgt: "Dem Verkäufer sind auf andere Weise Unfallschäden bekannt" Das hat er mit ja angekreuzt und geschrieben: Vorne rechts, instand gesetzt.
Mündlich hat er mir gesagt, dass es sich um einen Parkschaden handelt. Dies ist auf jeden Fall nicht so. Instandgesetzt ist es auch nicht, wie gesagt, ist der Kotflügel nicht mal richtig angeschraubt, die Frontschürze ist mit Kabelbindern (!!) festgemacht.

Ich könnte mich im Nachinein so sehr über meine Blödheit ärgern!!

Es ist übrigens ein Händler.
Sonnenschein ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.11.2009, 11:09   #20
urlauber51
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Zitat:
Zitat von Sonnenschein Beitrag anzeigen

Es ist übrigens ein Händler.
Hervorragend! Der kennt die Gesetzeslage, mit ein bisschen Glück reicht schon 1 böser Brief vom Anwalt!

Gruß Martin
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urlauber51 ist offline   Mit Zitat antworten
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