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Alt 30.06.2006, 18:09   #1
25Plus
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Standard Änderungsnachweis

Seit heute hat mein Cuore Tieferlegung und Alufelgen.
Ein Prüfungsingenieur (KÜS) hat alles abgenommen und einen Änderungsnachweis ausgestellt, der die Änderungen beinhaltet, wie man sie aus den Fahrzeugpapieren kennt (Nr. XX Teil A, Nr. XY Teil B...).
Es gab hier ja schon oft Threads, nach denen es nicht reicht eine ABE mitzuführen da sonst (ohne Eintragung in die Fahrzeugpapiere) die Betriebserlaubnis erlischt.
Reicht denn der Polizei so ein Änderungsnachweis (den ich ja immer dabei haben muss) bzw. stellt der eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere dar ?
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Alt 30.06.2006, 18:58   #2
dj-psyko
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Moinsen,

der reicht aus. Es kann aber auch sein das dort drinne steht das eine Eintragung in die Fahrzeugpapier notwendig ist, dann musste das natürlich machen.
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Alt 30.06.2006, 19:34   #3
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Das Fahrzeug entspricht laut Nachweis "insoweit" (steht so drauf) den geltenden Vorschriften, eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist bei "nächster Gelegenheit" erforderlich (Beamtendeutsch ?, ich bin täglich bis Ende Juli von 7 bis 16 Uhr in der Arbeit, hab deshalb wohl keine Zeit).

Wo werden die Fahrzeugpapiere "berichtigt" ?
Auf der Zulassungsstelle ?

Fürs Wochenende wird der "Nachweis" wohl reichen, ich schau mal ins Internet wie sich die "Gelegenheit" auslegen lässt.
Oder ist damit eine Um- oder Abmeldung gemeint ?
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Alt 30.06.2006, 21:40   #4
lemon
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Der Nachweis reicht vollkommen aus. Bei nächster Gelgenheit, also Um-Abmeldung sollte das beim Strassenverkehrsamt eingetragen werden.
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Gruß Lemon
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Alt 30.06.2006, 21:56   #5
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Zitat:
Zitat von lemon
Der Nachweis reicht vollkommen aus. Bei nächster Gelgenheit, also Um-Abmeldung sollte das beim Strassenverkehrsamt eingetragen werden.
Danke für deine Antwort !
Ich hab mir die Paragraphen, die auf dem Nachweis stehen, durchgelesen...
Die Betriebserlaubnis erlischt nicht, solange ich die Teilegutachten und den Nachweis über den korrekten Einbau dabei habe, der ja aussagt, dass das Auto den Vorschriften entspricht.
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Alt 01.07.2006, 11:42   #6
bigmcmurph
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Bei nächster Gelegenheit heißt einfach nur, sobald du da bist musst dus ändern. Ich hab auch nur den Änderungsnachweis dabei.

Ich hab zwar zwischenzeitlich die Papiere ändern lassen, aber die Zulassungsstelle sagte, dass die Abnahme vor dem 01.10.2004 gemacht wurde und deshalb nicht mehr eingetragen würde.

Greetings
Stephan
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Alt 01.07.2006, 12:14   #7
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Ich hab mir jetzt noch ein PDF ("Änderungen am Fahrzeug") vom TÜV-Süd durchgelesen und in dem steht drin, dass die Papiere früher "unverzüglich" geändert werden mussten, aber dass diese Regelung gelockert wurde und es gemacht werden soll, wenn sich die Zulassungsstelle das nächste Mal mit dem Fahrzeug beschäftigt.
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Alt 01.07.2006, 13:00   #8
klasse08-15
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es gibt auch noch änderungen mit unverzüglicher änderung
es ist abhängig davon was man machen lässt und wie es die werte in der zulassung verfälscht
weiterhin liegt es auch im ermessen des prüfers und was im gutachten vorgeschlagen wird

gruß klasse
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Alt 01.07.2006, 15:53   #9
Nesti
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Jup, was klasse das sagt, kann ich nur bestätigen...

Tieferlegung und Endrohr musste ich auch nur den Wisch mitführen.


Als ich aber dann die 14 Zoll Felgen per Einzelabnahme eintragen lassen habe, stand in dem Papier, dass ich unverzüglich meine Papiere berichtigen lassen muss. Wurde mir vom Prüfer auch noch gesagt.
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Alt 06.07.2006, 14:07   #10
Racemove
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meine 14" felgen und die motorhaube stehen auch nur ein diesem änderungsnachweiß.

seit 2001 ohne probleme. wenn ich den wagen nächstes jahr auf mich ummelde kommt das aber in den schein
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Fiat Panda 100 HP
Kia Opirus

Corvette C5
Ex:
Daihatsu Move L6-7*14" Revo ML,Turbohaube,H&R,Importrückleuchten+Frontblinker.

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