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Alt 12.07.2004, 13:38   #1
Racemove
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Standard geblitzt aber ich bekomme mein photo nicht

ich wurde vor ca. 3 monaten geblitzt (17 kmh zuschnell)
das ordungsamt hat meiner freundin (ihr auto) dann auch fristgerecht einen brief geschickt
mit der zahlungsaufforderung (30 Euro).
das ganze aber ohne die bilder, sprich ohne beweismittel.
nachdem sie einen brief zurückgeschickt hatte, daß sie ohne bilder nichts dazu sagen kann, haben die mir den brief geschickt. Als Antwort habe ich natürlich das selbe geschrieben.
Jetzt kam ein Einschreiben in dem ich wieder aufgefordert werde die 30 Euro und zusätzlich div. auslagen.. also ca. 53 Euro zu bezahlen.

ist es rechtens das ich ohne die bilder in der hand zu haben meine schuld eingestehen muß. ich könnte zwar zum ordungsamt fahren aber dafür fehlt mir die zeit.
außerdem kam das einschreiben mehr als 3 monate nach dem vorfall, fällt das noch unter die 3 monatsfrist?

danke
christoph
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Alt 12.07.2004, 14:09   #2
Buddy77
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Also eigetnlich ist es so das die die Bilder mitschicken müssen.

Und nach 3 Monaten ist er verjährt also brauchst du nicht zu zahlen.

Kann aber auch sein das ich mich irre am besten suchst du einen Rechtsanwahlt auf.

Der dich in der sache informiert.

by Buddy77
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Alt 12.07.2004, 14:33   #3
Simon
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Nein, es ist noch nicht verjährt, da dir der Brief rechtzeitig zugesandt worden ist und Du davon kenntnis hast.
Was nun passiert ist, ist folgendes:
1. aus dem Verwarnungsgeld wird nach ablauf einder gewissen Zeit, wenn Du Deine Schuld nicht freiwillig zugestehst ein Bußgeldverfahren.
2. Das Bußgelvervahren richtet sich wie dei Verwahrnung nach dem Bußgeld Katalog.
3. Erst beim Bußgeldvervahren kannst Du einspuch gegen die an Dich gerichtete Geldbuße einspruch erheben (vorher nicht !!!)
4. Die Einsicht in die Akten ist dem beauftragten Rechtsanwalt vorbehalten.(Bilder)
5. Zu der Verwahrnung bekommst du noch Verwaltungsgebühren im Bußgeldverfahren auferlegt.
6. Wenn Du keine Punkte kassierst, dann würde ich schnell zahlen, kommt billiger, denn ein Anwalt, wird es meist auf einen Prozess anlegen um mehr Geld zu bekommen von deiner Rechtschutzversicherung.
Meistens sind die Kameras an den Auto korekkt abgemessen, muß Protokoliert werden. und wenn Du nicht gerade eine Kohlmaske oder als Harlekin im Auto verkleidet unkentlich gefahren bist, kanst Du es eh vergessen.

Diese Prozedur mußte ich selbst miterleben, als ich im Berufsverkehr zwischen 7 und 8 Uhr) auf der Zonenfreien Autobahn mit 100 km/h auf der linken Spur einen Abstand von gemessenen 20 Metern ein paar Punkte durch eine festinstallierte Kamera der Autobanpolizei Karlsruhe Höhe Teningen in richtung Basel bekommen hatte.

MfG
simon
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Alt 16.07.2004, 17:14   #4
Racemove
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so gestern war ich bei den netten damen vom amt
ich hatte die hand vorm gesicht und eine sonnenbrille auf
das heißt defakto erkennt man jemanden mit kurzen haaren und einer sonnenbrille auf.
die guten tanten meinten natürlich sofort JAAAA das sind sie ! Auf jeden fall !
Naja ist ja auch ihr Job.
Bin jetzt am überlegen ob ich es anfechten soll.
Obwohl aus dem Verwarngeld schon ein Bußgeld geworden ist und das ganze lt. Ausage der Tanten vorm Amtsgericht entschieden wird.
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Alt 17.07.2004, 00:19   #5
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Das ist so richtig.
Ich hoffe Du bist Rechtschutzversichert, denn beim Zweifel, ordnet der oder die Richter/in ein Gutachten von einem Sachverständigen an, welches auf die Erkennung der Person auf dem Bild und mit dir zu tun hat.
Der macht dann ein Bild von Dir ca. im gleichen Winkel, berechnet und vergleicht Deine Gesichtskonturen mit denen auf dem Foto.

Das könnte sehr Teuer werden, wenn Du sicher bist, dass Du es nicht bistoder das Bild eine starke Unschärfe hat, dann ist es kein Problem.

Also überleg es Dir gut. es wird nur noch teurer.

Gruß Simon
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Alt 19.07.2004, 09:22   #6
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naja man erkennt halt nicht genug
ich werd es wohl doch bezahlen
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Alt 19.07.2004, 12:09   #7
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Hmm... ich würd ja jetzt sagen, wegen 30 Euro muss man nicht so einen Aufstand machen... aber die Bullen hätten ja wirklich von Anfang an ein Foto mitschicken sollen.
Ich dachte immer es gilt, sobald man auf dem Foto nicht eindeutig zu erkennen ist muss man nicht zahlen... naja gut, mit Bullen anlegen ist ja auch ne Heikle Sache, da zieht man ja in 95% der Fälle den kürzeren... kam gestern erst wieder ein Bericht im Fernsehn.

LG Annabell
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Alt 20.07.2004, 09:22   #8
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war ja nicht die polizei
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