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Die YRV Serie (M200, M201, M201 GTti, M211)

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Alt 17.02.2009, 12:44   #1
Sterntaler
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Standard Zulässiges Zuggesamtgewicht?

Weiß jemand ob der YRV im Zuggesamtgewicht bescränkt ist wie z.B. der Dacia Logan?
Der YRV darf maximal 1050 kg (inkl. Stützlast) an den Haken nehmen, der Wagen selbst darf 1400 kg haben, was also bedeuten würde das der gesamte Zug 2400 kg betragen darf (50 kg stützlast sind natürlich beim YRV mitzuzählen). Ich habe weder in den Papieren noch der Betriebsanleitung was gefunden.
Jan
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Alt 17.02.2009, 13:09   #2
Rainer
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Hy Jan

Also die Stützlast darfst du NICHT mitrechnen den diese ist einfach ein teil des gewichts des Anhängers und der Ladung. Du darfst also beim YRV bei 1400KG maximalem Gesamtgewicht plus 1050KG Anhängelast ziehen, also 2450 KG.

Allerdings darfst du NICHT irgend welche Gesamtgewicht nehmen sondern das von DEINEM YRV, also vom 1.3 Handschalter der ein geringeres hat als etwa der 1.3 Automatik. Die Anhängelast richtet sich nach dem Eigengewicht des Fahrzeuges, die Anhängelast darf das Eigengewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigen. Ein "normaler" YRV 1.3 Handschaltung hat ein Eigengewicht zwischen 950 und 980KG je nach Ausstattung, das mußt du aus deinen Fahrzeugpapieren ermitteln....

Von daher ergibt sich meiner Meinung nach, denn zumeist wird auf 1000KG aufgerundet bei Daihatsu (und mein YRV war auch so angegeben VOR dem Umbau) das er 1000KG Anhängelast ziehen darf und NICHT 1050KG was dann ein maximales Gewicht für das Gespann von 2400KG ergibt in deinem Fall.


Das ist im COC Papier angegeben, schau mal hier rein, das ist das COC vom gelben YRV GTti....




Also ich bin mir sicher dass es im Fall des YRV 1.3 Plus den du meines wissens nach hast noch weniger ist.
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Alt 17.02.2009, 14:19   #3
urlauber51
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Zitat:
Zitat von Rainer Beitrag anzeigen
Die Anhängelast richtet sich nach dem Eigengewicht des Fahrzeuges, die Anhängelast darf das Eigengewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigen. Ein "normaler" YRV 1.3 Handschaltung hat ein Eigengewicht zwischen 950 und 980KG je nach Ausstattung, das mußt du aus deinen Fahrzeugpapieren ermitteln....
Das kann ich so nicht stehen lassen!
Unser Avensis z.B. hat Leergewicht 1350kg und darf völlig legal 1500kg an den Haken nehmen (mit unserer abnehmbaren AHK 1400kg)

Allerdings darf man das nur ausreizen, wenn man den "alten" Klasse 3 Führerschein oder nen "neuen" BE (Auto+Anhänger) hat.
Mit meinem B-Führerschein darf aber das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht überschreiten und das zul. Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs + das zul. Gesamtgewicht des Anhängers darf 3500kg nicht überschreiten sofern das zul. Gesamtgewicht des Anhängers 750kg nicht übersteigt.

Aufgrund des Alters könnte Jan gerade noch den Klasse 3 Führerschein haben, dann darf nur das tatsächliche Gewicht des Anhängers (unabhängig des zul. Gesamtgewichts) die eingetragene Anhängelast des YRV nicht überschreiten.
Damit dürften die 2400kg zul. Gesamtmasse des Gespanns stimmen.

Gruß Martin
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Alt 17.02.2009, 14:26   #4
Rainer
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Leergewicht ist ja auch nicht Eigengewicht, sag ich mal!

Nein du weißt schon was ich meinte....

Die Anhängerlast ist vom Hersteller vorgegeben und die wird er nicht überschreiten dürfen und beim YRV sind es nun mal nur 1000KG Anhängerlast laut COC.

Falls ihr euch nicht daran haltet und der TÜV dazu auch noch seinen Segen gibt dann würde ich damit auf keinen Fall ins Ausland fahren denn dort würde das nicht durchgehen und ihr gnadenlos an die seite gezerrt werden....
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Alt 17.02.2009, 16:53   #5
TBR
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Eine Unterschiedung zwischen Gesamtzuggewicht und zul. Fahrzeuggewicht + zul. Anhängelast machen aber auch nur die Europäer, oder? Ich kenne das von VW und Citroën, habe es aber beispielsweise bei Subaru noch nie gesehen. Die dürfen zum Teil 2t ziehen, und das bei Leergewichten von teilweise weniger als 1500kg.

Ich habe aber noch nie verstanden, wo nun eigentlich die Stützlast mit reinzählt. Meines Erachtens zählt sie in beides. Denn die 50kg (beim YRV) sind ja im Anhängergewicht mit drin, und das zieht und schiebt an der Kupplung. Gleichzeitig drückt die Stützlast das Auto nach unten, zählt also auch zum Fahrzeuggewicht, oder? Das heißt, das Anhängergewicht wäre Stützlast + Achslast, und das Fahrzeuggewicht wäre Leergewicht + Zuladung + Stützlast, also reduziert sich die Zuladung um die Stützlast, oder nicht? Wenn es so wäre, ergäbe sich meiner Ansicht nach ein Fahrzeuggewicht von 1400kg inkl. 50kg Stützlast und eine Anhängerachslast von 950kg, also bei 1400kg Fahrzeuggesamtgewicht und 1000kg Anhängelast ein Gesamtzuggewicht von 2350kg. Allerdings habe ich schon eine Anhängergewichtskontrolle erlebt, da wurde nur die Anhängerachlast gemessen, nicht die Stützlast. Schlamperei oder Absicht?

Grüße,
Thomas
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Alt 17.02.2009, 19:12   #6
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Meine Frage zielte nicht auf Führerscheinfragen ab (Hab CE das ist mir eh egal) sondern ob der Hersteller das Zuggesamtgewicht beschränkt hat. Als Beispiel schaut mal hier beim Dacia Logan.
Unter der Rubrik Motor ist das Leergewicht (nach Din schlagmichtot mit 75kg Fahrer, 7 kg Gepäck und zu 90% gefülltem Tank), die Anhängelast (1300 kg) und das Fahrzeuggesamtgewicht. Macht rechnerisch gute 3t. Allerdings wird es auf das Zuggesamtgewicht von 2700 kg (Diesel) beschränkt. Jetzt die Frage ob es diesen Quark auch beim YRV gibt.
Ansonsten gilt nämlich zul. Gesamtgewicht (YRV 1400 kg) + zul. Anhängelast (1000 kg) = 2400 kg. In D gilt außerdem das die Achsen gewogen werden im angekoppelten Zustand. Um das voll auszureizen (bei 50 kg Stützlast) muss der Anhänger 1050 kg eingetragenes Gesamtgewicht haben (dabei muss die Achse des Anhänger aber auch die 1050 kg alleine tragen). Die Stützlast von 50 kg liegt aber praktisch im Kofferraum muss also bei den 1400 kg berücksichtigt werden. Abgekoppelt darf der YRV dann nur 1350 wiegen und der Hänger 1050 mit 50 kg Stützlast.
Bei den Füherschein geschichten wird es besonders interessant wenn man nur B hat, aber auch dann darf Hänger fahren, dabei gilt allerdings das der Anhänger nicht mehr wiegen darf als das Leergewicht des Pkw Gesamt darf es nicht über 3,5 t gehen (zul. Gesamtgewicht). Die Herstller geben als Leergewicht allerdings immer nur das Gewicht bei Serienausstattung an. Baut man sich z.B. noch eine AHK an kann man sich das neue (schwerere LG) eintragen lassen.
Jan
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Alt 17.02.2009, 20:19   #7
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@jan
ich versteh deine frage nicht so ganz. sorry, ich würde dir gern genauer helfen aber ich hoff das ich es wenigstens einigermaßen so hinbekomme.

das zulässige zuggesamt gewicht ist mir allgemein neu und für mich kaum nachvollziehbar, denn im fahrzeugschein steht es nicht drinn, zum mind. hab ich grade extra bei meinem Feroza, mutti´s granny und dady´s vito geguckt (alle mit AHK die nachträglich angebaut und eingetragen wurden)
meiner meinung nach ist es für niemanden wirklich nachvollziehbar.
das einzige was polizei und co. interessiert ist ob du aus führerschein rechtlichen gründen den Zug fahren darfst, was bei CE ausfällt.
ich könnte nochmal meinen fahrlehrer fragen, mach ja gerade den BE noch.

das ist mal wieder ein rätsel, zur not schreib doch einfach ne kurze mail an daihatsu, die sollten es 100% sicher wissen........
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Viele Grüße Patrick

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Alt 17.02.2009, 20:37   #8
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Also ich hab von dem Zuggesamtgewicht auch noch nie was gehört, auch in der Fahrschule nicht. Kann es sein, das dieses für andere Länder relevant ist????

Normalerweise ist es doch auch so, dass das max. zul. Anhängergewicht so eingetragen ist, das trotz vollbeladenem PKW noch eine sichere und zulässige Kombination da ist, beachten muss man natürlich, dass nicht einzelne Achsen überlastet werden, wie Jan ja schon geschrieben hat.

In D zählt doch nur das was im Fahrzeugschein steht, bzw. wenn man die Stützlast noch mit einbezieht, was Jan halt schon geschrieben hat.

Fertig.

Manu
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Alt 17.02.2009, 20:47   #9
Rainer
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Also in Österreich darf mit dem Führerschein der Gruppe "B" darfst du einen PKW lenken mit einem HÖCHST zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3500KG. Das gilt für beides zusammen. Hat das Zugfahrzeug mehr als 3500 KG ist ein Führerschein der Grupps "C" notwendig, für einen Anhänger die FS Gruppe "E", es kann aber auch B+E gemischt sein, das ist aber sehr selten bei uns, die meisten die E haben haben auch C.

Bei uns darf beim FS B der Anhänger nicht schwerer sein als 750KG !!!
Egal ob gebremst oder nicht!

Also bei Fahrten ins Ausland UNBEDINGT vorher genau abklären!!
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Alt 17.02.2009, 21:04   #10
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@Rainer in Östereich gilt genau das gleiche wie in D bzw. wie in ganz Europa, daher heißt das Teil doch auch Europäischer Führerschein.

kleine Abweichungen gibt es in Ö in Bezug auf den Code 111 aber die grundsätzlichen Sachen sind gleich.


Auch die Anhänger Gewichte und Bedingungen sind daher die selben, siehe z.b.

-> http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BC..._Fahrerlaubnis

-> http://www.oeamtc.at/index.php?type=...nu_active=0170

Manu
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