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Die Materia Serie (M400, M402)

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Alt 21.04.2009, 13:14   #11
Markus.W
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Zitat:
Zitat von MikeM Beitrag anzeigen
...ein Berg an ABEs und Gutachten...
Ein im Fahrzeug mitgeführtes Teilegutachten hilft nichts. Erstens muss der Anbau durch einen TÜV-/Dekra-/etc. Gutachter bestätigt werden und zweitens das Ganze dann in die Papiere eingetragen werden. Ansonsten fährt man ohne Zulassung, selbst wenn die Teile "ab Werk" verbaut sind.
Das ist so unter Umständen nicht ganz korrekt. Es kommt drauf an, was in Gutachten, bzw.ABE steht und wie das Teil selbst gekennzeichnet ist.
-Bei Gutachten müssen die Teile eingetragen werden.
-Bei einer ABE steht drin, ob es reicht, diese mitzuführen, oder ob Anbaukontrolle oder Eintragung nötig sind. Ferner gilt zu beachten, daß sich Kombinationen trotz ABE ausschließen können. Z.B Tieferlegung, Verbreiterung, Felgen welche für sich genommen OK sind, aber nicht zusammen, da es dann irgendwo schrammt. Solche Fälle solten in einer ABE aber drin stehen. Also erst lesen und dann ggf. ins Handschuhfach wefen!
-Das Teil hat ein E-Prüfzeichen und ist somit in der EU zertifiziert und kann ohne weitere Maßnahmen verwendet werden.

Siehe Thread um die Anhängerkupplungsproblematik. Die hat ein E-Prüfzeichen und kann somit selbst drunter geschraubt werden. Keine Vorführung und keine Eintragung notwendig! Bevor ich mich mit sowas in die Nesseln setze, habe ich die Unterlagen vorher bei TÜV und Dekra vorgezeigt und war auch nach dem Einbau sicherheitshalber noch einmal dort. E-Zeichen drauf, alles kein Problem.
Auch mit meinen Felgen war ich skeptisch, da in der ABE was von Anbauprüfung steht. Ich bin dann mal bei der Rennleitung(Polizei) vorbei gefahren und habe das denen gezeigt und gefragt, wie in der Praxis verfahren wird. Die Herren meinten, Gutachten im Handschuhfach ist völlig ausreichend, da ich ja sonst bei jedem Wechsel zwischen Sommer- und Winterreifen zum TÜV müsste. Ausserdem gibt es mittlerweile soviel Zeug, das könnten sie auf der Strasse eh nicht alles prüfen. Wenn etwas sehr auffällig oder merkwürdig währe, würden sie einen halt zum TÜV schicken.
Aber nicht bei Felgen mit Teilegutachten und selbe Größe wie Orginalbereifung.
Zudem steht in den Fahrzeugpapieren mittlerweile meist nur noch eine Größe. Alle zulässigen Größen stehen in der COC-Bescheinigung, die man nicht mitführt. Ergo-> Kontrolle nicht wirklich möglich.
Ich würde also mal bei unklarer Sachlage beim TÜV anfragen, ob eine Eintragung nötig ist und evtl. auch mal der Rennleitung vorführen und fragen, wie sie das in der Praxis handhaben. Die freuen sich, wenn mal jemand kommt, bevor es Ärger gibt und man hat sich den späteren Zirkus und ggf. unnötige Kosten gespart.
Die Händler haben nach meiner Erfahrung von der Materie am wenigsten Ahnung und sind im Streitfall auch nicht unbedingt die passenden Ansprechpartner.
__________________
Gruß
Markus
Materia 1.3
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