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Die YRV Serie (M200, M201, M201 GTti, M211)

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Alt 12.10.2011, 11:17   #1
Sterntaler
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Standard Probleme beim Turbo Kauf

Hi Leute,
wie im Verkauf schon gepostet bin ich auf der Suche nach einem Turbo. Dabei ist folgendes Problem aufgetaucht:
Gewerbliche Händler müssen beim Verkauf Garantie geben, wollen das aber gerade bei älteren Fahrzeugen (der Turbo ist schon alt ) nicht mehr. Früher gab es daher die Möglichkeit solche Fahrzeuge als Teileträger oder Bastlerfahrzeuge zu kaufen. Da mir jetzt schon der zweite, technisch gute Turbo durch die Lappen gegangen ist, weil er in den Export gegangen ist, habe ich nachgefragt, der Händler meinte das sie diese alten Autos lieber auf Nimmerwiedersehen nach Posemukel verticken, weil angeblich mittlerweile Klauseln wie Bastlerauto/Teileträger unwirksam sind, und Händler bei solchen Geschäften trotzdem haften. Stimmt das? Weil ich möchte lieber einen günstigen Gebrauchten als Teileträger als einen regulären Gebrauchten mit Garantie, der 1500€ mehr kostet.
Weiß da jemand mehr? Wie kann man das umgehen, weil eine Firma habe ich nicht die das Auto auf dem Papier kaufen kann (bei Händlergeschäften ist der Ausschluß möglich).
Danke
Jan
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Endlich wieder ÜRF fahren--> Mein Neuer: Gelber Turbo ÜRF mit Handschaltung und Panoramadach :).

Geändert von Sterntaler (12.10.2011 um 11:20 Uhr)
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Alt 12.10.2011, 12:56   #2
Rainer
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Logisch :)


Folgender Vorschlag.

Ich schreibe dir eine Vollmacht dass du in meinem Namen den YRV GTti kaufst und wir beide machen vorher gleichzeitig einen Kaufvertrag von mir auf dich. Somit bist du es umgangen und ende! :)

Kann ja auch ein Schweizer (aber hier vorsicht wegen Zoll) oder Holländer sein. :)
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Alt 12.10.2011, 13:15   #3
freestyler78
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Ja Jan is leider so, die wunderschönen Verbraucherschutzgesetze sehen die Endverbraucher als dumme, Hirnamportierte, nicht fürs sich selber denkende Menschen und deshalb müssen sie Geschützt werden. Deshalb ist alles was ein Gewerbetreibender verkauft, sei es Autos, elektronic Zeugs oder sonst was, verpflichtet dafür zu sorgen das es in einem mängelfreien Zustand ist egal ob Neu oder Gebraucht und Haftet dafür 2 Jahre (Gebraucht ist es möglich auf ein Jahr zu verkürzen über die AGB).

Also ich als Werkstattmeister habe keine Lust jemanden ein 10Jahre altes Auto Offiziel zu Verkaufen das nach 3 Monaten auseinander fällt, denn dann ist es in 99% der Fälle so das die Leute ankommen und ein Auto für 500€ gekauft haben, aber in ihrem Kopf war es ein Neuwagen der dann Repariert werden muss (UMSONST versteht sich).

Und genauso siehts mit nem älteren YRV GTtI aus, ich würde den nur Kaufen wenn ich eine Gebrauchtwagengarantie dazu bekomme (so als Ottonormalverbraucher).
Aber ich als Werkstatt würde es nich riskieren, bekomm mal Ersatzteile (relativ günstig oder überhaupt) für das Auto, sei es nen Turbo oder ein Getriebe....
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meine Autos:
98er G200 - erste große Liebe
98er Kia Sephia - 2,5h sind ne lange Zeit-RIP
02er M201 - Der Styler-Danke für die Meisterbrieffinanzen
06er Focus MK2 - an meine Frau abgegeben
97er G200 - kurz aber schön war unsere Zeit
98er Toyta Paseo - Es war Liebe auf den ersten Blick


Zitat von Stephan: "Ich hab es geschafft in meiner 18m² Wohnung einen Weinkeller einzurichten (unter meinem Bett)."

Die Gürkin Rules
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Alt 12.10.2011, 13:35   #4
K3-VET
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Kennst du nicht jemanden, der ein Gewerbe hat? Ansonsten könnte ich dir empfehlen, einen Gewerbeschein zu beantragen. Kostet ca. 50 € im Jahr. Könnteste ja auch nach dem Kauf wieder abgeben.
Aber welche Folgen da noch mit dran hängen, weiß ich nicht, da ich selber auch noch keinen habe. Ich werde mich mit sowas nächstes oder übernächstes Jahr beschäftigen.

Ansonsten könnte ich dir noch empfehlen, dass du das Auto vom Händler privat kaufst (also er privat). Wenn oben links als Verkäufer nicht das Gewerbe auftaucht, sondern der Name vom Händler persönlich steht, sollte das gehen.


Bis denne

Daniel
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bisher: 2x YRV GTti, L501, L701 AT,
aktuell: L7 AT, Fiat Ulysse 2,0 LPG, Citroen Xantia Turbo Activa LPG, Citroen Xsara Break HDI90, Subaru Forester 2,5 XT, Kawasaki ZZR1400


Wer eine Hohlraumkonservierung haben will, kann sich gerne bei mir melden.
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Alt 12.10.2011, 16:47   #5
Sterntaler
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Tja, hab mich heute mal mit den Gebrauchtwagenhändlern meiner Kunden (bin ja TÜV Prüfer) unterhalten und danach mit unserer Rechtsabteilung, um es vorweg zu nehmen, das Ergebnis ist niedrschmetternd:
Die meisten Autohäuser verkaufen Ihre Gebrauchten die mehr als 100tkm oder älter als 5-6 Jahre sind ins Ausland, weil die sich schon alle dumm und dämmlich bezahlt haben an der Sachmängelhaftung und die Gebrauchtwagenversicherungen (für die Händlersachmängelhaftung) dann wohl auch deutlich teurer werden. Die einzige Chance da juristisch rauszukommen für den Verkäufer ist jeden Mangel im Vertrag aufzuführen, also in etwa: Fzg, Motor/Getriebeschaden, Airbag/ABS defekt, Durchgerostet, etc.
Das macht aber faktisch keiner und so verschwinden von den gerade mal 147 Turbos immer mehr auf nimmerwiedersehen
Das zweite betrifft mich als TÜV Prüfer. Wenn ich als Privatmann mein Auto verkaufe und da anschließend was auch immer für Mängel dran sind, kann ich aufgrund meines Berufes nicht sagen von Privat--> keine Garantie!! Bedeutet faktisch das meine Autos unverkäuflich sind und ich gut beraten bin die Karosse zu verschrotten und auf die ca. 1000€ Restwert des Wagens zu verzichten. Da hat es wohl in unserem Hause schon Böse Rechtsstreitigkeiten gegeben :(.
Der Punkt den Wagen offiziell einer Firma zu verkaufen, z.B. der GmbH meiner Mutter, scheitert daran, wenn der Verkäufer keine Märchensteuer abführt kann sich das Finanzamt das im schlimmsten Fall vom Endkunden!!! wiederholen.
Das ist doch Alles nicht mehr normal.
*trtaurigindereckesitzundvomturboträum* :(
Jan
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Alt 12.10.2011, 17:26   #6
LSirion
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Vom Händler privat kaufen, das wird kein seriöser Händler mitmachen, weil das kann für ihn einmal gutgehen, aber wehe er verkauft das Auto an den falschen.

Der holt sich einen Anwalt und dann ist die Sache für den Händler gelaufen... ebenso wenn der Wagen von der Frau des Händlers oder wie auch immer gekauft wurde, da heißt´s dann ganz schnell Betrug...

Mir fällt noch ein Zwischenkauf ein...

Was ist, wenn irgendwer (ein Privatmann) den Wagen kauft und ihn gleich (weil er ihm nicht gefällt, die Frau nörgelt oder er merkt, dass er zu viel Sprit braucht oder warum auch immer) weiterverkauft, also privat an dich?

Ist dann der Händler immernoch in der Gewährleistungspflicht? Als Dritter? Über den Zwischenkäufer hinweg?
Kann ich mir nicht vorstellen... oder etwa doch?

Und im Ausland einen holen?
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verschrottet - Sirion M100
verkauft - Sirion M300
verkauft - Cuore L80 Cabrio


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Alt 12.10.2011, 17:40   #7
Frog1971
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Komisch. Und mir wurde als Privatmann ein Händlervertag untergejubelt
(um die Garantie auszuschließen) der dann sogar vor Gericht bestand hatte.
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Alt 12.10.2011, 18:04   #8
MrHijet
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Jan,

Wie wäre es mit einem Kauf im Ausland ?

Klingt verrückt, aber in England sind die GTTis spottbillig und mit einem Rechtslenker ist der YRV noch exotischer

Daniel
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Alt 12.10.2011, 18:10   #9
sgeorg
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Zitat:
Zitat von Frog1971 Beitrag anzeigen
Komisch. Und mir wurde als Privatmann ein Händlervertag untergejubelt
(um die Garantie auszuschließen) der dann sogar vor Gericht bestand hatte.
Gibt's ja nicht! Wenn Du den Händler (nachweispflicht seitens des Händlers) nicht in dem Glauben gelassen hast und auch kein Gewerbe hast (nicht zwingend), du selbst wärst gewerblich kann der Vertrag keinen Bestand haben!

Oder waren die Umstände da ganz anders oder wie?

Es gibt sogar Fälle in denen gewerbliche als privat gehandhabt werden obwohl sie eigentlich zumindest aus dem Verständnis eines normal Menschen eindeutig gewerblich sind. So z.b. beim Ersteinkauf / Erstbestückung eine Ladengeschäftes z.b.

Würd mich echt interessieren wie das durchging, oder was für einen RA du hattest!

LG
Georg
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Alt 12.10.2011, 19:00   #10
Frog1971
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Zitat:
Würd mich echt interessieren wie das durchging, oder was für einen RA du hattest!
Die Sache ist abgeschlossen und ich möchte darüber nicht weiter diskutieren

nur soviel:
FZ beim Händler mit neuem TÜV und AU gekauft, Vertrag unterschrieben, zuhause festgestellt
das die Bremsen komplett hinüber sind und der Kat fehlt. TÜV und AU wäre damit unmöglich gewesen. Die Richterin hat es nur interessiert das der Händler-Vertrag von mir unterschrieben
wurde und ICH bei der Unterschrift darauf achten hätte müssen. Das augenscheinlich die
Gutachten ungültig/gefälscht sind hat die Richterin in keinster weise interessiert.

Leider war der Betrag unter der Berufungsgrenze. Ansonsten wäre die Geschichte anders gelaufen.
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Geändert von Frog1971 (12.10.2011 um 19:48 Uhr)
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