Daihatsu-Forum.de  

Zurück   Daihatsu-Forum.de > Technik und Tuning > Allgemein

Allgemein Allgemeines zu den Themen Tuning, Technik und Fahrzeuge

Antwort
 
Themen-Optionen
Alt 03.03.2006, 21:52   #1
klasse08-15
Vielposter
 
Benutzerbild von klasse08-15
 
Registriert seit: 10.08.2004
Ort: Berlin/Mississippi
Beiträge: 2.042
Standard How to "Hauptuntersuchung"

Ich habe mich entschieden mal das Wichtigste zur Hauptuntersuchung, auch TÜV genannt zusammen zu tragen.

1. Was ist TÜV eigentlich?

Im Grunde genommen heißt es Hauptuntersuchung und es geht um die Sicherheit im Straßenverkehr. Es werden im Grunde genommen alle sicherheitsrelevanten Bauteile unter die Lupe genommen.
Deswegen machen es unabhängige Prüfer, die keiner Werkstatt angehören.

2. Wann muss ich da hin und wer macht das?

Die meisten PKW müssen alle 24Monate zur Hauptuntersuchung (Neufahrzeuge erstmalig nach 36Monaten). Selbstfahrvermietfahrzeuge oder auch Fahrzeuge zur Personenbeförderung (Taxis) müssen alle 12Monate zur Hauptuntersuchung.
Beim „wo“ muss man in 2 Gruppen unterscheiden.
Zum einen gibt es die Prüfstationen, zu diesen fährt man meist ohne Anmeldung hin und lässt den Prüfer alles erledigen. Diese Prüfstationen gibt es von eigentlich allen Vereinen, also KÜS, TÜV, DEKRA, GTÜ usw. Zu welcher Station man fährt ist im Grunde egal, die Preis nehmen sich nicht viel (1 oder 2 Euro), nur gibt es leider nur in größeren Städten Prüfstationen.
Zum anderen gibt es die Möglichkeit die Hauptuntersuchung in der Stammwerkstatt machen zu lassen. Dort kommt der Prüfer zu bestimmten Zeiten in die Werkstatt und arbeitet alle Autos ab.

Wann man dran ist steht übrigens am Auto dran. Am hinteren Nummernschild ist die „TÜV-Plakette“ angebracht. Sie ist rund, die eckige Plakette ist am vorderen Nummernschild und gibt Auskunft über den Zeitpunkt der Abgasuntersuchung.
Auf der Plakette sind die Monatszahlen vermerkt. Die Zahl die ganz oben steht ist der Monat und die Zahl in der Mitte der Plakette ist die Jahreszahl an der das Auto wieder zur Hauptuntersuchung dran ist.
Die Plakettenfarbe wechselt jedes Jahr. Rosa ist 2005, grün 2006, orange 2007, blau 2008 und gelb 2009, dunkelbraun 2010, dann geht’s wieder von vorn los.
Auch im Fahrzeugschein ist das nächste Fälligkeitsdatum vermerkt.

3. Darf ich überziehen?

Nein, es ist nicht erlaubt. Es lohnt auch nicht mehr, denn wenn man einen Monat überzieht, dann gilt die nächste Hauptuntersuchung (HU) eben nur 23Monate. Die Polizei verteilt übrigens Strafen beim Überziehen. Auch Politessen und das Ordungsamt schaut in letzter Zeit häufiger auf die Plaketten und verteilt Mängelscheine. Also fahrt innerhalb des Monats den ihr Zeit habt einfach zur HU. Ob nun am 1. oder am 31. ist egal.

4. Was kostet es?

Also die HU-Gebühr kann abweichen und liegt um 44Euro.
Beachten sollte man aber auch die Gebühr für die Abgasuntersuchung, dazu aber später.

Besteht das Auto die HU, so bleibt es bei den 44Euro. Fällt er durch, so bleibt es auch dabei, jedoch kostet die Nachkontrolle zw. 10 und 25Euro. Stellt man die Mängel noch am selben Tag ab, so kann man evtl. um die Gebühr herumkommen. Da aber beim Prüfer nachfragen und es gibt auch keinen Anspruch darauf.

5. Was wird denn alles gemacht?

Wie erwähnt werden alle sicherheitsrelevanten Teile abgeprüft, dabei hat der Prüfer feste Vorgaben was geprüft werden muss. Alles aufzuzählen bringt jetzt nix. Schaut es euch bei Möglichkeit mal an.
Wichtige Punkte sind Licht, Bremse (auf dem Bremsenprüfstand), Fahrwerk/Reifen, Sicherheitssysteme (Gurt), Durchrostungen.
Wichtig ist, dass zum Beispiel gerissene Staubmanschetten der Antriebswellen nur als Hinweis auf geschrieben werden. Es ist kein sicherheitsrelevanter Mangel, für den Kunden aber sehr wichtig, da Austausch teuer wird.

6. Was sind Mängel?

Es gibt 4 Kategorien in die alle geprüften Autos eingeteilt werden.
- ohne Mängel – Glückwunsch besser kann man nicht bestehen, es wurden keine Mängel gefunden. (heißt aber nicht 100%, dass keine vorhanden sind!)
- geringe Mängel – Der Prüfer hat Mängel gefunden. Es sind kleinere Mängel, die keiner Nachkontrolle benötigen, jedoch müssen sie abgestellt werden. Hierfür ist der Fahrzeughalter verantwortlich!!!
- erhebliche Mängel – Im Prinzip ist das „durchgefallen“. Der Prüfer hat Mängel gefunden die unbedingt abgestellt werden müssen. Dazu ist eine Wiedervorstellung erforderlich und die kostet Nachprüfungsgebühr. Die Plakette wird nicht geklebt. Man hat 1 Monat Zeit um die Mängel abzustellen und das Fahrzeug erneut vorzustellen. Passiert das nicht, so muss eine neue HU gemacht werden (mit vollen Kosten).
- verkehrsunsicher (VU) – Hier ist alles zu spät. Ein oder mehrere Mängel sind so gravierend, dass die Plakette abgekratzt wird und das Weiterfahren wird untersagt.

7. Kann ich vorher was tun damit ich nicht durchfalle?

Ja kann man und deswegen hab ich das „How to…“ hier auch geschrieben.
Ich werde jetzt ein paar Punkte aufschreiben die man einfach nachprüfen kann und dabei bares Geld und Ärger sparen kann. Zum Beispiel ist eine defekte Glühbirne schon ein erheblicher Mangel und das Auto wäre durchgefallen.
  • Licht durchschalten
vorn: Abblendlicht und Fernlicht, Standlichter, evtl. Nebelscheinwerfer, Blinker vorn und seitlich (!)
hinten: Licht hinten (evtl. gibt es mehrere Birnen im Rücklicht), Bremslichter (auch evtl. 3.Bremsleuchte), Nebelschlussleuchte, Blinker hinten, Rückfahrscheinwerfer, Kennzeichenleuchten
Warnblinkanlage
Die Leuchten dürfen weder Risse noch Verfärbungen aufweisen.
  • Sicht
Scheiben auf Steinschläge und Risse prüfen (Spiegel nicht vergessen) und die Scheibenwischer auf Funktion und Zustand prüfen (dürfen nicht eingerissen sein). Dabei den hinteren Wischer nicht vergessen und natürlich auch die Waschfunktion testen.
  • Ausrüstung
Der Verbandkasten muss komplett sein, also möglichst noch verschweißt. Das Haltbarkeitsdatum darf nicht überschritten sein. Ein Warndreieck gehört auch an Bord. Sinnvoll ist es die Ausrüstungsgegenstände sichtbar hinzulegen. Das erspart das Suchen.
Prüft bitte auch die Lenkradsperre (wobei es hier eher Probleme bei elektronisch betätigten Sperren gibt)
  • Fahrzeugschein
Im Fahrzeugschein wird der nächste Prüftermin vermerkt. Er muss also mit, da dort auch wichtige Daten stehen (Schlüsselnummern). Ist das Auto abgemeldet muss der Brief mit, sonst kann er zu Hause bleiben!
  • Innenraum
Die Sitze dürfen nicht lose sein (Schrauben im Fußraum kommen schon irgendwo her!). Alle Sitzplätze müssen mit Gurten ausgerüstet sein, also Van-Fahrer aufgepasst, macht alle Sitze rein, sonst fehlen die Gurtschlösser! Einfach alle Gurte mal einrasten lassen und das Gurtband auf Beschädigungen absuchen.
Warnleuchten im Cockpit müssen bei Schlüsselstellung Zündung angehen und bei laufendem Motor dann ausgehen.
Kilometerzähler und Tachometer müssen funktionieren.
  • Motorraum
Grundsätzlich darf der Motor kein Ölaustritt haben, denn das schadet der Umwelt. Jedoch sieht man von oben recht wenig, da Öl nun mal der Schwerkraft unterliegt. Da hilft es den Boden mal mit der Taschenlampe abzuleuchten.
Der Füllstand der Vorratsbehälter für Bremsflüssigkeit und Servolenkungsöl muss zwischen den beiden Markierungen liegen.
Im Motorraum befindet sich ein Typenschild. Es muss leserlich sein.
Bei Daihatsu befindet sich die Fahrgestellnummer auf der Spritzwand, jedoch kann man auch mal 20min. suchen um sie zu finden. Überlasst das dem Prüfer, der hat da Unterlagen drüber (wichtig bei Fahrzeugen wie Smart und BMW Z4).
Gern wird auch die Pluspolabdeckung der Batterie bemängelt (Brandgefahr bei Kontakt mit der Motorhaube beim Unfall), sie fehlt sehr oft. Gibt’s aber im Fachhandel. Auch darf die Batterie nicht lose im Motorraum lagern
  • Räder/Reifen/Bremsen/Fahrwerk/Lenkung/Auspuff
Hier möchte ich gar nicht zuviel schreiben, da muss einfach der Profi seine Arbeit machen. Man kann auch hier im Vorfeld nicht viel vorbereiten. Lieber den Prüfer entscheiden lassen und später Teile tauschen, denn die Nachprüfungsgebühr spielt dann keine Rolle mehr. Teure Vorabreparaturen, die dann doch unnötig sind, gehen ins Geld und helfen nur der Werkstatt.
  • Karosserie
Oberflächenrost, Beulen und Kratzer interessieren den Prüfer nicht. Wohl aber gebrochene Stoßstangen (Verletzungsgefahr) und gefährliche Fahrzeugteile.
  • ABE´s und Gutachten
Es werden alle ABE´s und Gutachten zur Hauptuntersuchung benötigt zu Teilen die nicht im Fahrzeugschein stehen. Also wirklich genau nach allem sehen und evtl. Teile demontieren die nicht eingetragen sind und Probleme geben könnten.
Die letzte AU-Bescheinigung muss mit, sie sollte noch gültig sein. Ohne AU-Beleg gibt es keine neue Plakette


8. Gibt es Tricks?

Durchaus gibt es Tricks. Gern werden die Autos vor der HU gewaschen. Dabei kommt es nicht so auf die Karosse an, sondern eher auf den Motor. Man kann Ölaustritt sehr gut abwaschen und einen Mangel sparen.
Weiterhin sollte man des dem Prüfer leicht machen und ihn nicht dazu bringen genau hinzusehen.
Auch ist es oft besser die Abgasuntersuchung von der Werkstatt selbst machen zu lassen, die tricksen oft zum Vorteil des Kunden.
Es gilt vorallem immer ruhig zu bleiben, auch wenn es um das eigene Auto geht!

9. War da nicht noch was mit dem Abgas?

Richtig, da ist noch die Abgasuntersuchung (AU). Die Bescheinigung ist nötig für die HU. Meist wird die AU gleich in einem Zug mit der HU erledigt.
Es empfiehlt sich besonders bei Stadtautos mal 50km mit Vollgas zu fahren, um freizublasen. Besonders bei Dieselfahrzeugen erleichtert es die AU sehr, auch für den Motor!
Die AU ist unterschiedlich teuer, je nachdem was für ein Auto man besitzt. Ein Fahrzeug, bei dem die AU mit OBD II-Prüfung vollzogen wird geht schnell und kostet um 30Euro, eine Standard-G-Kat-Prüfung ist 5-10Euro teurer. Allerdings kann einen AU auch von der Werkstatt selbst vorgenommen werden und dann können die Preise natürlich sehr variieren.
Wer wissen möchte wie eine AU genau abläuft (G-Kat) möchte sich melden, ich habe dort ein selbst geschriebenes Protokoll, was ich auch noch veröffentlichen werde.
Weiterhin wird die AU ab diesem Jahr auf der HU-Bescheinigung vermerkt, wie es aber nun praktisch umgesetzt wird kann man nicht pauschal sagen – es passiert alles nach und nach.


So ich hoffe ich konnte mal einen Einblick in die Welt der HU geben und konnte helfen unnötige Kosten zu ersparen, denn mit 20Euro kann man schon sehr weit fahren.

Fragen und Ergänzungen sind sehr erwünscht und werden ergänzt!

Gruß klasse
__________________
no wind, no waves, no girls, no future
klasse08-15 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.03.2006, 22:18   #2
K3-VET
Vielposter
 
Benutzerbild von K3-VET
 
Registriert seit: 15.11.2003
Ort: 14822 Brück
Alter: 44
Beiträge: 4.368
Standard

Hallo,

wenn man erhebliche Mängel hat und innerhalb eines Monats diese abstellen muss, kann ich das Auto auch so verkaufen oder verschrotten?
(Hatte mal einen Polizeibericht gesehen, da hat die Polizei ein total verkehrsunsicheres Fahrzeug rausgezogen. Der Fahrer (war Eigentümer) musste das Auto wieder auf Vordermann bringen (innerhalb von 4 Wochen). Er durfte das Auto nicht so verkaufen und auch nicht verschrotte. Fand ich zwar recht unfair, aber die Pozilei wird schon eine rechtliche Grundlage gehabt haben.)


Bis denne

Daniel
__________________
http://pampersbomber.bplaced.net
bisher: 2x YRV GTti, L501, L701 AT,
aktuell: L7 AT, Fiat Ulysse 2,0 LPG, Citroen Xantia Turbo Activa LPG, Citroen Xsara Break HDI90, Subaru Forester 2,5 XT, Kawasaki ZZR1400


Wer eine Hohlraumkonservierung haben will, kann sich gerne bei mir melden.
K3-VET ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.03.2006, 22:32   #3
klasse08-15
Vielposter
 
Benutzerbild von klasse08-15
 
Registriert seit: 10.08.2004
Ort: Berlin/Mississippi
Beiträge: 2.042
Themenstarter
Standard

kann ich nicht nachvollziehen warum das so sein soll
komplett stillegen müsste immer gehen, ich kenne aber den fall nicht

nach einem monat verfällt einfach die HU
man kann sie verfallen lassen, kein problem, nur muss man dann wieder ne neue HU machen lassen, wo wieder alles abgeprüft wird und alles neu bemängelt werden kann
es ist da dann keine nachkontrolle mehr möglich
innerhalb des monats zahlt man dann halt weniger (11 bis 21 euro) und es wird nur nach den abzustellenden mängeln gesehen

es verkaufen viele ihr auto mit erheblichen mängeln, gerade weil sie durchgefallen sind
keiner wird da irgendwie gezwungen, nur bei "verkehrsunsicher" wird abgekratzt und wahrscheinlich auch die polizei und straßenverkehrsamt eingeschalten

gruß klasse
__________________
no wind, no waves, no girls, no future
klasse08-15 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.03.2006, 23:21   #4
lemon
Vielposter
 
Benutzerbild von lemon
 
Registriert seit: 24.02.2003
Alter: 62
Beiträge: 1.519
Standard

Eigentlich alles bekannte Sachen. Bei " verkehrsunsicher " wird nur das STVA informiert nicht die Polizei. Das Auto wird noch vom TÜV stillgelegt und darf nicht mehr gefahren werden. Habs leider schon erlebt.
Mir wurde mal die Plakette verweigert weil die eingetragene AHK fehlte. Ich muste also erst zum STVA und die nachdem die Kupplung ausgetragen wurde bekam ich die Plakette. Gilt das grundsätzlich für alle eingetragenen Sachen?
__________________
Gruß Lemon
YRV 1,3Top,Cuore L251 Chili, Opel Astra Editon

L251
YRV
lemon ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.03.2006, 23:28   #5
klasse08-15
Vielposter
 
Benutzerbild von klasse08-15
 
Registriert seit: 10.08.2004
Ort: Berlin/Mississippi
Beiträge: 2.042
Themenstarter
Standard

Zitat:
Zitat von lemon
Eigentlich alles bekannte Sachen
richtig, ich wollte alles mal zusammentragen
ich kann ja nix neues erfinden

gruß klasse
__________________
no wind, no waves, no girls, no future
klasse08-15 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.03.2006, 23:32   #6
lemon
Vielposter
 
Benutzerbild von lemon
 
Registriert seit: 24.02.2003
Alter: 62
Beiträge: 1.519
Standard

Zitat:
Zitat von klasse08-15
  • ABE´s und Gutachten
Es werden alle ABE´s und Gutachten zur Hauptuntersuchung benötigt zu Teilen die nicht im Fahrzeugschein stehen. Also wirklich genau nach allem sehen und evtl. Teile demontieren die nicht eingetragen sind und Probleme geben könnten.
Ich habe z.B. Heckspoiler, H&R Tieferlegung und Alus ab Werk. Die Teile sind im Fahrzeugschein nicht aufgeführt und eine ABE hab ich auch nicht. Bei der letzten TÜV Vorführung fragte mich der Prüfer nach den ABE`s. Ich sagte ihm gibt es nicht ist ab Werk so. Er kuckte zwar etwas ungläubig, zuckte die Schultern und klebte die Plakette drauf. Im Motorraum ist übrigens ein Aufkleber mit einer ABE-Nummer. Müste ich für die Nummer Papiere haben?
__________________
Gruß Lemon
YRV 1,3Top,Cuore L251 Chili, Opel Astra Editon

L251
YRV
lemon ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.03.2006, 23:56   #7
klasse08-15
Vielposter
 
Benutzerbild von klasse08-15
 
Registriert seit: 10.08.2004
Ort: Berlin/Mississippi
Beiträge: 2.042
Themenstarter
Standard

ab werk glaube ich nicht, die teile werden doch in europa rangesetzt
es wird in einer erweiterung der abe des fahrzeuges schon vermerkt sein, dass die teile eingebaut sein können bei bestimmten modellen
die nummer im motorraum ist die abe-nummer, heißt aber nicht, der prüfer dies sofort nachvollziehen kann

ich habe leider solch eine fahrzeug-abe noch nicht einsehen können und kann dazu leider nix weiter sagen :(

die papiere hast du ja indirekt (fahrzeugbrief), die papiere der homologation kriegst du nicht

gruß klasse
__________________
no wind, no waves, no girls, no future
klasse08-15 ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Materia from Asia Tuned Die Materia Serie 10 28.12.2009 22:20
Motortuning japan-ossi Die Applause Serie 11 10.02.2006 13:10


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 21:58 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.4 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.
Template-Modifikationen durch TMS