22.08.2008, 12:35 | #11 | |
Vielposter
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Zitat:
Was Du riskierst ist die Erlöschung der Betriebserlaubnis Deines Wagens. Nebenbei noch Punkte in Flensburg und Deinen Versicherungsschutz! Bei einem Unfall kann die Versicherung sämtliche Zahlungen verweigern, das kann bei Schwerverletzten / Toten sehr sehr teuer werden. Es ist zwar Deine Entscheidung, ich würde ohne Eintragung nicht fahren. Bei einer Kontrolle wegen überladung aufzufallen dürfte viel günstiger sein Rene |
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23.08.2008, 15:24 | #12 |
Moderator
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Naja, soo leicht kann sich die Versicherung auch nicht rausziehen. Sie muß beweisen das tatsächlich ein Zusammenhang zwischen dem "Tuning" und dem Unfall besteht.
Mit der Betriebserlaubniss ist sowas weniger pauschal zu erklären (auch wenn die erlischt), an dieser Stelle wird die Versicherung eher ne Strafzahlung verlangen. Ist ein wenig Wiedersprüchlich, ich weiß. Aber wenn ich zu spät bremse und einem hinten drauf fahre, habe ich erstmal noch Versicherungsschutz. Allerdings habe ich Probleme, wenn mir ne Felge die nicht eingetragen ist, brechen sollte und es deshalb nen Unfall gibt
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24.08.2008, 01:09 | #13 |
Vielposter
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Salut!
Ich kenne da einen Fall eines 3er Golf Fahrers, der sein Airbag Lenkrad gegen ein Momo Lenker ohne Airbag getauscht hat. Der Gute hat seinen Golf um einen Baum gewickelt, die beiden Mitinsassen waren schwer verletzt. Der Fahrer wird sein Leben lang auf keinen grünen Zweig mehr kommen - er durfte / darf alles selbst bezahlen. Warum: durch den illegalen Lenkradtausch ist die ABE erloschen und für ein Fahrzeug ohen ABE muss die Versicherung nicht aufkommen! Die Versicherung hat zwar alle Kosten übernommen (z.B. Schmerzensgeld, Bergung,...) aber holt sich diese Ausgaben beim Halter des PKW komplett zurück. Rene |
24.08.2008, 04:04 | #14 |
Moderator
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Da gibt es aber Gesetze gegen.
Die Änderung muß unfallauslösend gewesen sein, bzw damit im Zusammenhang stehen. Trotz allem kann die Versicherung IMHO aber eine Strafzahlung verlangen.
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27.08.2008, 10:26 | #15 |
Benutzer
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Themenstarter
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Hallo ,
habe jetzt ein Gutachten für die Felgen direkt aus Italien von Mr.Aldo Benzoni diorekt bekommen.Das TÜv gutachten ist für die Felgen und speziell für Daihatsu Deutschland erstellt worden. Laut Gutachten haben die Felgen eine Traglast von 325kg .Also müsste ich eigentlich ablasten. Aber ich lass es mal darauf ankommen. Wer evtl. interesse an dem Gutachten hat, dem könnte ich es per PDF Datei zukommen lassen.Einfach nur die E Mail adresse angeben. Gruß Torsten
__________________
Torsten Späth |
27.08.2008, 10:30 | #16 |
Gast
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Könnte etwas knapp werden: Du darfst vorne nicht ablasten ... Nur hinten(!)
Viel Glück, Daniel |
27.08.2008, 11:12 | #17 |
Benutzer
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Warum meinst du ,das ich nur hinten ablasten sollte?
Geht das überhaupt,nur hinten?
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Torsten Späth |
27.08.2008, 11:58 | #18 |
Gast
Beiträge: n/a
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Der TÜV mag es nicht vorne abzulasten. Wenn überhaupt, dann nur hinten. Also musst Du vorne mit dem Gewicht klar kommen, aber glücklicherweise liegt die Hauptlast ( 1 Tonne ) ja auch hinten.
Daniel |
09.09.2008, 23:09 | #19 |
Benutzer
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Beiträge: 75
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Tach auch,
kommt drauf an,wer vorne sitzt. Gruß Heinz |
16.09.2008, 23:25 | #20 |
Benutzer
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Ort: Saarbrücken
Beiträge: 83
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Hallo gronhoj,
kannst Du mal ein Foto mit Deinen montierten Alufelgen reinstellen. Würde ich gerne mal sehen. Ich bin im Moment ja auch mit eventuellem Felgentausch beschäftigt. Welche Reifengröße hast Du drauf? Hast du das Sonnendach schon eingebaut?
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Porter mit der Geändert von Porter (16.09.2008 um 23:27 Uhr) Grund: Sonnendach hat gefehlt |
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