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Die Cuore Serie (L55, L60, L80, L201, L501, L701, L251, L276)

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Alt 02.04.2007, 10:41   #11
Heavendenied
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Steht aber auch drin:
Zitat:
"Daß in einem solchen Fall die Zahl der Sicherheitsgurte bzw. die Kinderrückhalteeinrichtungen nicht ausreicht, schließt die Beförderung nicht aus".
Hab aber mittlerweile nochmal was dazu gefunden, und zwar gab es sogar ein OLG Urteil, in dem festgestellt wurde, dass es zulässig ist. Mittlerweile gab es aber eine Gesetztesänderung die da sagt:
Zitat:
§21 Personenbeförderung

(1) In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist. Es ist verboten, Personen mitzunehmen

(...)
Also eindeutig, dass es mittlerweile nicht mehr erlaubt ist. Es war aber eben definitv mal erlaubt, so falsch lag mein Cousin da also nicht.
Heavendenied ist offline  
Alt 02.04.2007, 10:59   #12
Rainer
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Das ist ein schwieriges Thema. Bei einem "normalen" Auto würde ich sagen maximal soviele Leute wie eingetragen sind.

Ausnahme sind Oldtimer, zumindest bei uns in Österreich. Da ist es ein bissch verrückt. Erwachsene Personen dürfen auch mitfahren wenn KEIN Sicherheitsgurt für sie vorhanden sein, anders sieht das aus bei Kindern, die dürfen NICHT mitgenommen werden einfach weil sie noch nicht für sich selbst entscheiden düfen. Ich habe mich da schlau gemacht da ich selbst auch einen Oldtimer habe (Daihatsu Charade G10 offiziell als Oldtimer eingetragen).
 
Alt 02.04.2007, 11:27   #13
Caromaniac
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Lieber Himmelsanzweifla, das war doch keine Beleidigung, das war ein Zitat (siehe linke Spalte Zitate)... und ich fand es für diese Art von Frage recht passend, nun denn hab ich es für dich etwas abgeschwächt s.o. :-D

Diese Änderung von der du da redest ist über 13 Jahre alt, d.h. im anbetracht dessen, ist das was dein Cousin erzählt hat, ein Wölkchen warme Luft, da er ja meinte es wäre die aktuelle Gesetzeslage usw. und sofort...Bla Bla Blubb...
__________________
Liebe Grüße Caro

Caromaniac ist offline  
Alt 02.04.2007, 12:00   #14
Heavendenied
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Beiträge: 512
Themenstarter
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Diese Änderung ist bei weitem keine 13 Jahre alt, sondern trat am 16.05.2006 in Kraft. Solltest du eine anders lautende Quelle haben möchte ich dich bitten, diese zu nennen.
Es geht mir einfach absolut gegen den Strich, wenn man in einem Forum einen solchen Umgeangston pflegt, anstatt einigermaßen sachlich auf Fragen einzugehen. Wenn du so genau weiß, dass es die entspreachende Gesetzeslage mal gab, warum sagst du das dann nicht sondern tust den ganzen Gedanken als absolute Spinnerrei ab? Auch wenn deine Aussage ein Zitat ist, so ist es in diesem Falle absolut beleidigend eingesetzt und somit meiner Ansicht nach auch eine Beleidigung. Aber OK, da du ja schon ne ganze Weile hier bist scheint sowas hier(ausser mir) niemanden zu stören, eigentlich schade, denn bisher fand ich das Forum recht interressant.
Heavendenied ist offline  
Alt 02.04.2007, 12:16   #15
145db
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Beiträge: 400
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Hi Heavendenied,

du hast mittlerweile die Lösung schon gefunden: Seit knapp einem Jahr ist es nicht mehr erlaubt, mehr Leute mitzunehmen, als Sitzplätze eingetragen sind. Die §§ weiß ich gerade leider nicht, ich kann mich nur erinnern, dass das damals z.B. im ADAC-Heftchen stand und ich mich sehr wunderte, weil ich schon immer dachte, es sei so.

VG
__________________

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145db ist offline  
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