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Die Cuore Serie (L55, L60, L80, L201, L501, L701, L251, L276)

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Alt 21.06.2022, 18:34   #1
Lupo
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Standard L251 Rost im 18. Betriebsjahr

Hallo zusammen

Mein geliebter L251 ist volljährig geworden und ich habe ihm mal wieder einen Besuch beim Spengler gegönnt.
Ich möchte jetzt keine Diskussion über "Lohnt sich das" oder "viel zu teuer" beginnen, sondern einfach mal zeigen, was nach 18 Jahren "fällig" ist. Vielleicht kann der Ein-oder Andere* Parallelen zu seinem* L251 feststellen.

Gruss Bernhard

*= Genderstern

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Alt 21.06.2022, 22:03   #2
Gerhard
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Standard L251 Rost im 18. Betriebsjahr

Hallo Bernhard,

Du hast ja sehr viel erneuern lassen. Wurde das alles durch den TÜV gefordert oder hast Du es erneuern lassen, um das Auto so lange wie nur irgendmöglich zu fahren ?

Hattest Du die Längsträger hinten und Türschweller nicht mit Fluidfilm ASR versiegeln lassen ?

Wurde/wird das Auto im Winter bei Schnee und Salz auch regelmäßg gefahren oder nur ausnahmsweise ?

Wenn ich daran denke, wieviele 1000 EUR Kunden von VW, Audi bezahlen müssen, um ihre Motorschäden wegen Steuerkettenproblemen oder hohem Ölverbrauch zu reparieren sind die Kosten für die Karosseriereparatur m.E. jetzt nicht übertrieben hoch, außerdem sind die Kosten in der Schweiz sicher auch ca. 15...25% höher als Deutschland.

Wünsche Dir allzeit gut Fahrt !

Gruß Gerhard
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Alt 21.06.2022, 22:23   #3
AC234
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Na ja,für soviel Schweißerei ist da ja eine humane Summe.
Je nachdem, wie große die einzusetzenden Teile waren und wie detailreich man sie hat formen müssen.
Jens
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Alt 22.06.2022, 01:43   #4
bluedog
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Mich wundert, dass das nicht teurer war.


Ist eine ziehmlich gute Auflistung der Rostschwachstellen des L251, und so das eine oder andere hatte ich bei meinem schon im knapp halben Alter durch.


Erstens: Hat sich doch recht gut gehalten.
Zweitens: Die Reparaturkosten decken in etwa den Kriegsaufschlag beim Gebrauchtwagenkauf.


Sieht teuer aus, ist aber vermutlich nicht ganz so unwirtschaftlich, wie man auf den ersten blick denken mag. Wenn der Wagen sonst noch gut beinander ist, kann sich sowas durchaus lohnen.


Zumal, wenn man sich sagt, dass man in CH unter 2'000.-- Fr. p.a. eigentlich nicht Auto fahren kann, und sich anschaut, was ein L251 sonst so für fixkosten hat.


Geht vermutlich trotzdem nicht viel billiger. In dem Fahrzeugalter sowieso nicht.


Ich freue mich, dass Du dem Auto so gut Sorge trägst. Ist ja, in dem Alter, doch nicht ganz selbstverständlich.


Allzeit gute und knitterfreie Fahrt.
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Cuore L251 Bj 7/2003, Automatik: Ausrangiert, leider!

Citroen C1 Automatik BJ 2011:

Mofa: Dreirad auf Basis eines Amsler-Pony, Verbrauch Zweitaktgemisch: <3.5l/100km.

Das grosse Artensterben auf dieser Welt wird den Menschen erst bewusst werden, wenn schliesslich auch der Tiger im Tank ausstirbt.
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Alt 22.06.2022, 17:56   #5
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Zahlbar innerhalb von einem Monat? Bei uns soll innerhalb einer Woche gezahlt werden und am besten steht noch auf der Rechnung, dass die verbauten Teile bis zur Bezahlung noch der Werkstatt gehören.

Mein Cuore sieht seit 2015 keinen Regen oder Schnee mehr, wenn man genauer schauen würde, wäre da aber bestimmt auch so einiges zu tun.

Wenn man sich den Wertverlust bei Neuwagen ansieht, kann man so einen Cuore wirklich immer wieder reparieren lassen. Mal ein Satz Radlager, neue Bremsen, Schweißen, Stoßdämpfer, Auspuff... alles kalkulierbare Kosten.

Ein defektes Doppelkupplungsgetriebe (und das verbauen inzwischen die meisten Hersteller) kommt schnell auf mehrere tausend Euro, wenn es nicht mehr ordentlich schaltet. Turbolader, Injektoren, LED Beleuchtung, OPF, DPF, Fahrbatterien, Leistungselektronik, Elektromotoren... wenn da was ist, wünscht man sich schnell einen rostenden Cuore zurück.

Deshalb bleibt der L251 auch in der Garage. Versicherung, Steuer, bei ein paar Tankfüllungen im Jahr zum TÜV der Kundendienst.

Mfg Flo
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Alt 22.06.2022, 18:35   #6
Lupo
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[QUOTE=Gerhard;556790]Hallo Bernhard,

Du hast ja sehr viel erneuern lassen. Wurde das alles durch den TÜV gefordert oder hast Du es erneuern lassen, um das Auto so lange wie nur irgendmöglich zu fahren ?
Code:
Sowohl als auch. Ich hatte in erster Linie TÜV-relevante Arbeiten in Auftrag gegeben und in zweiter Linie was sich noch "lohnen" würde zu reparieren. Hatte ein entsprechendes Budget vorgegeben.
Hattest Du die Längsträger hinten und Türschweller nicht mit Fluidfilm ASR versiegeln lassen ?
Code:
Ich hatte keinerlei zusätzliche Rostschutzmassnahmen beim Neuwagenkauf machen lassen, da mein Händler dazumal meinte, dies sei nicht nötig
Wurde/wird das Auto im Winter bei Schnee und Salz auch regelmäßig gefahren oder nur ausnahmsweise ?
Code:
Das Auto war ursprünglich als Zweitauto für den Winter gedacht und auch ein paar Jahre so im Einsatz. Heute ist es mein Schätzchen, das ich hege und pflege
Wenn ich daran denke, wieviele 1000 EUR Kunden von VW, Audi bezahlen müssen, um ihre Motorschäden wegen Steuerkettenproblemen oder hohem Ölverbrauch zu reparieren sind die Kosten für die Karosseriereparatur m.E. jetzt nicht übertrieben hoch, außerdem sind die Kosten in der Schweiz sicher auch ca. 15...25% höher als Deutschland.
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Das hat was
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Alt 22.06.2022, 19:02   #7
Lupo
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Mich wundert, dass das nicht teurer war.

Code:
Jetzt wo du es "sagst", es war auch mein erster Gedanke

Ist eine ziehmlich gute Auflistung der Rostschwachstellen des L251, und so das eine oder andere hatte ich bei meinem schon im knapp halben Alter durch.

Code:
Das war jetzt nicht meine erste Rost-Odyssee`. Es begann im 6. Jahr, pünktlich zum Ende der Rostgarantie, als wäre es hineinkonstruiert worden

Geht vermutlich trotzdem nicht viel billiger. In dem Fahrzeugalter sowieso nicht.
Code:
Nur wenn man es selbst macht und die Arbeitszeit nicht rechnet
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Alt 22.06.2022, 20:01   #8
bluedog
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Zitat:
Zitat von 25Plus
Zahlbar innerhalb von einem Monat? Bei uns soll innerhalb einer Woche gezahlt werden und am besten steht noch auf der Rechnung, dass die verbauten Teile bis zur Bezahlung noch der Werkstatt gehören.

Das hat alles rechtliche Gründe. Das Eigentumsrecht, und da auch und genauer der Eigentumsvorbehalt, sind in CH anders geregelt.


Die Dreissig Tage Zahlungsfrist sind zudem gegenüber Endkunden ("Verbraucher") Jahrzehntelang üblich.


Einmal hilft ein bloss vertraglicher Eigentumsvorbehalt, wie er in D üblich und rechtlich möglich ist, nach CH-Recht nichts. Will man da einen rechtlich verbindlichen Eigentumsvorbehalt haben, was manchmal bei Fahrzeugen auf Abzahlung gemacht wird, dann muss der Eigentümer sich das Recht dazu ausbedingen, der Käufer muss zustimmen, und dann geht man mit dem Papierkram zum Betreibungsbeamten, und lässt dort, gegen Wertabhängige Gebühr, den Eigentumsvorbehalt eintragen. Es gibt dafür ein extra Eigentumsvorbehaltsregister.
Schriftliche Vorbehalte, die etwa im grenzüberschreitenden Verkehr durchaus gelten können, gelten in CH nur befristet. Ohne Garantie glaub ich zwei Monate. Werden sie in der Frist nicht registriert, fallen sie dahin.
Es bringt also schlicht nichts, so einen Vorbehalt im Vertrag festzuhalten, denn das ist einfach nicht die dazu notwenige rechtliche Form.


Der Handwerker kann aber Barzahlung verlangen, und das Fahrzeug als Pfand zurückhalten, bis bezahlt ist. Wenn er gegen Rechnung arbeitet, dann auf sein Risiko. Wobei er kostengünstig die Bonität insofern prüfen kann, als er zum Betreibungsbeamten geht und dort für einen kleinen Obulus einen Auszug seines Kunden verlangt, so dass er sehen kann, ob der in der Vergangenheit mal nicht gezahlt hat.
Zudem kann er, ohne dass irgendwas geprüft wird, mit seiner unbezahlten, fälligen Rechnung und mindestens einer Mahnung zum Betreibungsamt und dort für recht wenig Geld den Schuldner betreiben lassen, das heisst, der kriegt dann, auf blosse Vorlage von Rechnung, Mahnung und Zahlung der Gebühr eine amtliche Zahlungsaufforderung. Der Gläubiger muss also nicht von Anfang an vor den Richter und seine Forderung einklagen, sondern kann das auf kurzem Wege machen, und der Schuldner muss dann mit dem Eintrag im Register leben oder dagegen Klagen...


Sprich: Das Schuldrecht ist Gläubigerfreundlich, aber beim Eigentum werden Beweise verlangt. Dafür gilt man auch eher als in D als Gutgläubiger Erwerber, wenn es etwa um Diebesgut geht.


Man geht in CH also mehr nach dem Äusseren Eindruck, wo man landläufig Eigentum vermutet, wenn jemand eine Sache Besitzt, als das in D der Fall wäre. Man regelt Konflikte im Zweifel eher über Schadensersatz.
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Alt 22.06.2022, 20:47   #9
LSirion
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Noch eine Frage:
Wie verhält sich das mit dem Runden? Wann wird auf- und wann wird abgerundet? Dass immer auf 5 Rappen gerundet wird, habe ich selbst herausgefunden, weil ihr euch die kleineren Münzen spart.
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Alt 22.06.2022, 21:24   #10
bluedog
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Das geschieht meist am Schluss. Wie man das handhabt, ist Sache der Beteiligten. Oft steht das gar nicht auf der Rechnung, und gerade bei solchen Handwerkertarifen ist es so, dass die den fünfer sowieso meiden, und in der Regel Stundensätze nicht Minutengenau abgerechnet werden, sondern oft auf 15min. genau oder vielleicht mal auf 5 oder 6 Minuten genau.


Ob dann mathematisch gerundet wird, man grundsätzlich auf- oder abrundet, oder ob z.B. nur ganze Währungseinheiten zählen, ist immer mal unterschiedlich.


Da es pro Forma ja noch 1Rp.-Münzen gab, hatten Aldi und Lidl anfangs genau gerechnet, und dann das Kleingeld zum Wechseln ausgegeben. Da sich die Banken wohl über den Aufwand nicht erfreut zeigten, wird mittlerweile bei denen grundsätzlich abgerundet, da die von der dt. Gewohnheit, ihre Preise des öfteren mit .99 enden zu lassen, wohl aus psychologischen Gründen nicht abrücken mögen.


Schweizer Anbieter gestalten Preise von Haus aus so, dass man mit 5Rp. als kleinste Münze auskommt. Die ist regulär im Umlauf.


Lässt man sich per Rechnung bezahlen, stellt sich die Rundungsfrage nicht, da man beim Überweisen auf den Rappen genau abrechnen kann. Zahlt man solche Rechnungen dann am Postschalter, rundet der Schalterbeamte auf. Aber natürlich auch nur einmal, wenn man mehrere solcher Einzahlungen auf einmal macht. Zahlt man mit Karte, gehts auf den Rappen genau. Spielt aber nur im internationalen Verkehr eine Rolle, etwa bei Währungsumrechnung oder unter Kaufleuten, und da geht man in der Regel von Überweisungen aus.


Verbraucherpreise müssen in der Regel nicht gerundet werden, weil die schon mit Blick auf die Barzahler gemacht werden.


An der Zapfsäule wird bei Barzahlern im Zweifel aufgerundet. Der Automat weiss ja aber im Voraus, welcher Betrag gezahlt wurde, und stellt die Pumpe dann einfach ab. Das ist in der Regel ja sowieso ein geeichter Zähler, der dann aber ja auch eine kleine Abweichung haben darf.


Hat man Restguthaben, weil mehr bezahlt, als in den Tank passt, kriegt man oft eine Gutschrift auf dem Quittungszettel. Da je nach Anbieter und System dann als Barcode, dann ist das Guthaben nicht gerundet und wird nicht ausbezahlt, sondern kann am Automaten wieder abgerufen werden, indem man den Barcode an den Barcode-Leser hält. Meine Stammtanke nimmt nur Bargeld, und rundet ungerades auf. Das nimmt dem niemand krumm, weil das weit und breit die billigste Tanke ist, und man die paar Rappen Verlust im Zweifel als Minderersparnis nimmt. Dafür muss der Betreiber keine Kreditkartenkosten einpreisen und die Kunden tanken günstig und brauchen auch keine Karte. Da die Säulen so modern nicht sind, wird ein Guthaben auf der Quittung ausgewiesen, die in dem Fall auch dann kommt, wenn man voraus keine Quittung angefordert hat. Damit geht man dann irgendwann zu Geschäftszeiten an den Tresen des Opel-Händlers, und der holt dann das Münz. Ich sammle da immer mehrere solcher Quittungen, da er mir auf Nachfrage zusicherte, dass die Guthaben nicht verfallen. Die kann ich zurückfordern, solange die Quittung (Thermopapier) lesbar ist. Das gibt dann eine Minute Aufwand für den Taschenrechner, und wir beide brauchen weniger Münz.
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