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Die Gran Move Serie (G301, G303)

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Alt 10.07.2014, 22:28   #1
papabjoern
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Standard AHK von gdw

moin Gemeinde,

hab nach langem suchen endlich nen Haken in Holland gefunden. Der Hersteller ist gdw. Leider ist keine Freigabe auf dem Typenschild. Was muss ich nun tun um damit hier fahren zu dürfen? Reicht die Einbauanleitung? oder doch besser zum tüv damit?

btw: wer teile für dais sucht (in meinem Fall Gran Move) dem kann ich die firma atc in ruurlo empfehlen. sind echt freundlich und sprechen auch deutsch
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Alt 11.07.2014, 07:16   #2
yoschi
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Standard AHK Freigabe in Deutschland

Moin , wer ist der eigentliche Hersteller der jetzt verbauten AHK ? Dort nachfragen ob , wie und wo der "gdw-Haken" zugelassen ist . Brink ist jetzt Thule .
Mir geht's genau so : suche AHK für'n Applause , eine angebotene für 250 Eu ist in vielen Länder sogar für 1100kg zugelassen ; aber in Deutschland weder übern TÜV einzeln , noch ABE , noch .... Der Witz : ausländische PKW dürfen damit in Deutschland sogar mit 1100kg fahren , deutsche Appi's sind aber generell nur für 1000kg Anhängerlast zugelassen , egal welche AHK . Eine beantragte Lasterhöhung , mit Einschränkungen von befahrenen Steigungen , bei fast allen PKW-Typen üblich , wurde mehrfach abgelehnt .
Gruß!
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Alt 11.07.2014, 13:14   #3
papabjoern
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moin, wie gesagt der hersteller ist gdw aus belgien. so stehts aufm typenschild und mit der "artikel" nummer auch auf der hp bei denen... nur eben ohne eindeutige freigabe
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Alt 11.07.2014, 13:50   #4
nordwind32
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Neue Anhängerkupplungen haben eine EG Betriebserlaubnis und müssen nicht mehr eingetragen werden.

Meine Busse haben eine alte ohne diese Nummer auf dem Typenschild die man theoretisch eintragen lassen müsste.
Hat noch keinen TÜV-Prüfer interessiert.

Mein BMW hat eine AHK ohne jegliche Nummer drauf, nicht eingetragen und auch das hat noch keinen TÜV-Prüfer interessiert.

Ich würd die einfach ran schrauben und wäre mit dem Thema durch.
Zulässige Anhängelasten stehen ja sowieso in jedem Fahrzeugschein, egal ob das Fahrzeug eine AHK hat oder nicht.
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Alt 11.07.2014, 21:55   #5
yoschi
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Standard Haken oder komplette AHK

N'abend! Unter einen Haken verstehe ich nur das abnehmbare Teil einer abnehmbar genannten Anhängezugvorrichtung . Und das Teil verliert sich gelegentlich , siehe Axi . Gab es auch einzeln für die Brink AHK nachzukaufen . Aber papabjoern meint offs. eine komplette AHK . Oder?
Hallo Nordwind : alles richtig , aber solche Praktiken , auch zB wie ein Typenschild passt auch an andere AHK sind im Ernstfall ungünstig . Ganz aktuell : Meine AHK wurde von einer von hinten draufknallenden Jungdynamikerin kalt umgeschmiedet und vom Gutachter genau begutachtet . Im Falle einer nichtzugelassenen AHK : die Prämien für den wirtschaftlichen Totalschaden des Appi's plus ( der nachträglich dazu gekommenen ) des PKW-Anhängers wären futsch . Weiterhin wurde beim TÜV meine AHK auch schon beäugt und der Kugeldurchmeser geprüft .
Erstens. Zweitens .... neue AHK haben EG Betriebserlaubnis.... Denkste . Eine neue starre AHK für Appi's , für 250 Eu vom deutschen Händler, ist in vielen europäischen Ländern zugelassen . In Deutschland nicht! Ich will's auch noch nicht so richtig glauben !!!
Trauriges Fazit für mich : am Montag ins Czechland und die Alleskönner schmieden den Vierkantquerträger ( 10kg!) wieder in die alte Form zurück . Aber mittels Warmverformung .

Gruß!
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Alt 11.07.2014, 23:10   #6
nordwind32
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Was für Praktiken? Die AHKs an den Bussen sind mit original Typenschild. Die am Kombi ist auch ne Originale. Muss schon sehr alt sein, hatte viel Rost und das Typenschild ist ab gefallen. Die hab ich mir übrigens montiert, nachdem mir 2 Passat hinten je einen wirtschaftlichen Totalschaden beschert haben. Das müsste jetzt mal etwas stabilisiert werden. Die Gutachter such ich mir natürlich selbst aus.
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Alt 12.07.2014, 07:28   #7
yoschi
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Standard AHK als Totalschadenursache

Moin, laut Gutachter häufen sich die Fälle , wo bei Auffahrunfällen hinten eine montierte AHK erst zum Totalschaden führt : die "Längsträger" als AHK-Befestigungspunkte unter dem Kofferraumboden werden so beschädigt , dass außer der eingedrückten Rückwand auch noch der K.-boden "saniert" werden muß . Deshalb bei der Unfallbegutachtung meines Appi's , ob 1. die AHK zugelassen und 2. ob richtig drangeschraubt . Mein Crash hatte einen Schutzengel : Eine Schraube vom AHK-Querträger abgeschert , deshalb wurde die Aufprallenergie eines Toyotas samt Fahrerin größtenteils durch Verbiegen und Verdrehen des Querträger vernichtet . Somit keine geknitteretn Längsträger . Sondern nur Rückwand verformt.
zu den Praktiken : eine in D nicht zugelassene AHK montieren ......
Gruß!
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Alt 12.07.2014, 15:10   #8
nordwind32
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Mein Kofferraumboden musste schon 2x wieder gezogen werden (Kette + Bobcat).Wenn da nochmal jemand im Heck parkt, ist die Karre sowieso ganz tot. Wenn nicht fahr ich den weitere +10 Jahre. Genau so wie ich es mit den Daihatsus vor habe.
nordwind32 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.07.2014, 07:35   #9
yoschi
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Standard Kette plus Plaumenbaum plus Fahrzeugeigenschwungmasse

die Nachbarn zeigen mir jedesmal den Vogel . Aber mich erheitert es heute noch wie ich schon einige deftige Verformungen wieder "rausgezerrt" habe .
Nochmals zur Sache : bei Unfällen hinterlässt der Haken auch tiefe Wunden am Gegner : deshalb auch sind kritische Nachfragen der gegnerischen Versicherung möglich . Ob AHK zugelassen oder nicht zug..
Gruß!
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