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Alt 06.05.2009, 09:07   #1
Fischfetzen
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Unglücklich DD Enttäuscht

Hallo
Bin neu hier und möchte erstmal alle herzlich Grüßen.
Habe mir Anfang April einen gebrauchten (EZ 01.2008) Terios gekauft und bin mit dem Auto bisher sehr zufrieden, aber bin von DD sehr enttäuscht.
Warum?
Erklärt dieser Brief an DD

"Sehr geehrte Damen und Herren.

ich habe mir am 06.04.2009 einen gebrauchten Daihatsu Terios mit EZ 01.2008 bei einem BMW Händler gekauft. Der Terios wurde bei diesem Händler im November 2008 mit 13000 Km Fahrleistung in Zahlung gegeben. Von November bis zu meinem Kauf war er dann abgemeldet. Als ich am 09.04.09 den Terios abgeholt habe, machte er noch die Inspektion für 15000 Km, oder 1 Jahr.
Heute am 21.04.2009 fur Ich zu meinem nächstgelegenen Daihatsuhändler und wollte die Zusatzgarantie für das 4 und 5 Jahr beantragen. Der Daihatsuhändler sagte mir dann, dass er diese Garantie mir nicht ausstellen kann, da der Kundendienst um 3 Monate überzogen, und die auszuführende Werkstatt keine Daihatsuwerkstatt gewesen sei. Auf meine Hinweise, das das Auto 5 Monate abgemeldet war, ging er nicht ein und sagte das sei egal, ich erfülle die Anforderungen nicht. weiterhin sagte er, dass durch das Überziehen des Kundendiensttermins auch die übrige Garantie abgelaufen sei. Dies kann doch nicht sein !!! Traurig für den, der ein Saisonkennzeichen hat. Kauft er das Auto im Februar, hat dann ein Saisokennzeichen von April bis Oktober, kann er im Folgejahr erst im April zum Kundendienst, und hat nach Daihatsuhändler Aussage somit seinen Garantieanspruch verloren.
Als ich den Händler darauf Ansprach, wenn ich diesen von BMW zu spät gemachten Kundendienst bei Ihm jetzt auch nochmals machen lasse ob dann die Garantiebedinungen wieder erfüllt seien, sagte er auch nein. Sondern verwies mich auf die Gebrauchtwagengewährleistung des BMW Händlers.

Ich würde mich freuen, wenn wir dieses Problem irgendwie lösen könnten.
Ich habe mir den Terios in 130 Km Entfernung zu meinem Wohnort mit dem Gedanken das Auto bezüglich Garantiearbeiten zun nächsten Daihatsuhändler zu bringen, gekauft. Die Anfahrt zum BMW Händler währe mir zu weit.
Eigentlich gefällt mir der Terios sehr gut, aber wenn die Garantiepolitik von Daihatsu so engstirnig ist, war das mit Sicherheit mein letzter."

Die Antwort auf diesen Brief war genau die gleiche wie des Daihatsu Händlers. Keine Garantie mehr (man bedenke das auto hat EZ 01.08, war 5 Monate abgemeldet und hat 13000 Km), auch keine Anschlußgarantie, und mit Glück, falls ich den 30000 Kundendienst machen lasse vielleicht nach Einzelfall Kulanz.
Das find ich echt traurig.

Schöne Grüße
Fischfetzen
Fischfetzen ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.05.2009, 23:19   #2
Sonny06011983
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Moinsen!

Ok, daß mit der 3monatigen Überziehung trotz 5monatiger Abmeldung ist echt doof von Daihatsu. Aber es ist doch eigentlich klar, daß Daihatsu die Garantie verweigert, wenn eine fällige Inspektion von einem Nicht-Daihatsuhändler gemacht wird, oder? Mit Sicherheit wird der BMW-Händler bei der Inspektion keine gravierenden Fehler gemacht haben. Aber zu den Garantiebedingungen gehört ja sicherlich ganz klar, daß alle nötigen Arbeiten von autorisierten Fachwerkstätten, also Daihatsu-Werkstätten erledigt werden müssen. Oder lieg ich da jetzt falsch?
__________________
Es grüßt Euch
Sven
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Alt 07.05.2009, 07:43   #3
Materianus
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Guten Morgen zusammen,

ich bin schon etwas überrascht über dieses Thema. Ich wollte gestern nachdem ich den ersten Beitrag vorfand etwas dazu schreiben aber dies war leider nicht möglich aus welchen Gründen auch immer. Ich bekam eine Fehlermeldung, das ich den Service-Admin kontaktieren sollte. Der Themenstartbericht war ebenfalls nicht mehr da. Bin nur erstaunt das er nun fast 24 Stunden später wieder sichtbar ist.

Aber nun zum Thema, wie Sonny schon richtig schreibt liegt der Grund zur Ablehnung weiterer Garantieansprüche in der vom BMW-Händler durchgeführten ersten Jahresinspektion. Hier hat der BMW-Händler eindeutig Bockmist gebaut. Auf der einen Seite wollte er sicherlich etwas für die Kundenzufriedenheit leisten, aber anderseits hat er nun seinem Kunden einen Bärendienst erwiesen, indem er dem Daihatsu-Fahrer nun sämtliche Ansprüche auf Garantieleistungen verbaut hat. Man kann hier keine Schuldzuweisung in Richtung DD auf den Weg bringen, denn in den Richtlinien für die Garantie steht dies eindeutig dran, dass Inspektionen nur durch den Vertragshändler der Marke durchgeführt werden dürfen.

Der Fehler liegt eindeutig beim BMW-Händler, der sicherlich genau so handeln würde, falls ein BMW beim Daihatsu-Händler gewartet würde.

Greetings

Materianus
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Alt 07.05.2009, 10:49   #4
Sunny_52
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Wenn man ein Fahrzeug auf Saisonkennzeichen anmeldet. Muss man halt die Inspektion vorziehen. Davon abgesehen würde die BMW Garantie wohl auch erlöschen wenn wir als Dai-Händler eine Inspektion machen. Wir hatten schon so einen ähnlichen Fall wo das Renaultautohaus aber richtig gehandelt hat und den Wagen vor der Auslieferung an den Kunden zu uns zur Inspektion in die Dai-werkstatt gebracht hat.
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Alt 07.05.2009, 10:56   #5
MaDDoGSlim
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Also bei mir steht nur "durch autorisierten Fachwerkstätten" drin - muß also laut Gesetz keine Daihatsu-Werkstatt sein; kann auch ein ausgebildeter Fachbetrieb z.Bsp. ehemaliger Händler machen, der die Ausbildungsurkunde von DD zum Fahrzeug hat.
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Alt 07.05.2009, 11:31   #6
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Innerhalb des ersten Jahres muss Daihatsu die defekten Teile tauschen. Danach ist die Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers.
Sunny_52 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.05.2009, 12:10   #7
Materianus
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Zitat:
Zitat von MaDDoGSlim Beitrag anzeigen
Also bei mir steht nur "durch autorisierten Fachwerkstätten" drin - muß also laut Gesetz keine Daihatsu-Werkstatt sein; kann auch ein ausgebildeter Fachbetrieb z.Bsp. ehemaliger Händler machen, der die Ausbildungsurkunde von DD zum Fahrzeug hat.

Die Frage ist doch was ist mit dem Begriff "durch autorisierte Fachwerkstätten" überhaupt gemeint. Ich sehe zwei verschiedene Möglichkeiten der Begriffserklärung.

1. der aktive Vertragshändler des Produktes

2. eine KFZ-Reparaturwerkstatt wo der Firmeninhaber ein KFZ-Meister ist.


Greetings

Materianus
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Alt 07.05.2009, 13:13   #8
benrocky
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Hallo,
für mich ist eine autorisierte Fachwerkstatt eine Vertragswerkstatt (z.B. von Daihatsu), die im Namen von Daihatsu dazu berechtigt ist entsprechende Reparaturen durchführen zu dürfen und können, nach den Vorgaben von Daihatsu.

Die Autorisierung nimmt Daihatsu ja durch die Qualifizierung bzw. Vertragsunterzeichnung mit einem Händler vor und darin sind ja wohl auch Schulungen usw. enthalten, die ein Händler regelmäßig machen muss. Was nützt mir sonst ein KFZ-Meister der vor 20 Jahren den Meister gemacht und sich mit aktuellen Dais gar nicht auskennt?

Schöne Grüße
Thomas
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Mein Copen. Mein Materia 1.3.

Copen:

Materia:
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Alt 07.05.2009, 13:26   #9
nini
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Ich denke, hier sind zwei Betrachtungen notwendig.

erstens die Anschlussgarantie
Ich vermute mal, dass es DD freisteht einen Anschlussgarantievertrag einzugehen oder nicht. Da wird wohl wenig zu machen sein.

zweitens die ursprünliche Herstellergarantie
Sie beträgt 3 Jahre, aber anders als bei der Gewährleistung, kann der Garantiegeber (DD) die Garantiebestimmungen frei wählen.
Da muss man erst mal Prüfen, ob die Garantie nur dem Erstbesitzer oder auch weiteren Haltern gewährt wird.
Bei der Frage wer die Inspektion machen darf bin ich mir nicht sicher.

Unabhängig davon gibt es ja aber auch noch die zweijährige Gewährleistung, die weder durch Gewährung einer Garantie, noch durch eigene Gewährleistungsbestimmungen ausgehebelt werden kann. Ob DD hier aus dem Schneider ist, weil BMW ja die Gebrauchtwagengewährleistung von einem Jahr geben muss ?
Die Frage kann wohl nur ein Anwalt klären.

In Bezug auf die Gewährleistung gilt meines Wissens nach aber, dass die Inspektion nicht von Daihatsu gemacht werden muss. Vielmehr kann jede Fachwerkstatt (dazu gehören sogar auch die Freien Werkstätten) die Inspektion durchführen. Wichtig ist nur, dass die Inspektion nach den Vorgaben von Daihatsu durchgeführt wird. DD ist auch verpflichtet, die erfoderlichen Informationen auf anfrage an diese Werkstätten herauszugeben.
Das gilt im übrigen nicht nur für Daihatsu sondern für alle Hersteller.
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Alt 07.05.2009, 17:53   #10
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Hallo,

die Inspektion vorziehen geht auch nicht.
Wir hatten doch hier mal ein Thema, da war die Inspektion ca. 2000 km nach vorne gezogen. In den Garantiebestimmungen von DD steht aber wohl drin: "plus minus 500 km" (kann auch eine andere Zahl sein - bin mir nicht sicher).
Übereifrige können also alle 1000 km zur Inspektion fahren. Fährt man bei 14000 und dann aber erst wieder bei 16000 km hin, ist die Garantie weg, weil man bei 15000 +-500 km nicht dort war. Ganz einfach.


Bis denne

Daniel
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http://pampersbomber.bplaced.net
bisher: 2x YRV GTti, L501, L701 AT,
aktuell: L7 AT, Fiat Ulysse 2,0 LPG, Citroen Xantia Turbo Activa LPG, Citroen Xsara Break HDI90, Subaru Forester 2,5 XT, Kawasaki ZZR1400


Wer eine Hohlraumkonservierung haben will, kann sich gerne bei mir melden.
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