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Die Cuore Serie (L55, L60, L80, L201, L501, L701, L251, L276)

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Alt 08.10.2005, 02:12   #1
CuoreMP376
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Standard @all L251-Fahrer: Tieferlegung vs. Betriebserlaubnis!!!

Hallo zusammen,

hatte am Donnerstag Morgen (06.10.) ein Scheiß-Erlebnis.
Ich fahr (vorschriftsmäßig mit 120) mit meinen drei Kollegen (Fahrgemeinschaft) auf der AB Richtung Arbeit, als knapp vor mir ne Streife einschert. Ich denk mir noch: "Idioten, was scheren die jetzt so knapp vor mir ein -- noch nie was Sicherheitsabstand gehört?" *grrr* Dann ging auf dem Dach die Leuchtschrift "Bitte folgen" an, und ich wusste es.

"Autobahnpolizei, blahblahblah, Führerschein und Fahrzeugpapiere bitte..."

Nachdem sie dann auch noch alle ABEs begutachtet hatten, haben sie festgestellt, dass ich ohne Betriebserlaubnis unterwegs bin.
So steht’s zumindest im Teilegutachten der Tieferlegungsfedern drin.
Sinngemäß: Beim Verbau der Federn erlischt die Betriebserlaubnis. TÜV-Eintragung erforderlich.

Naja, jetzt hab ich ne Anzeige am Hals, 3 Punkte und ne Geldstrafe!!
Das war wohl die erste Tat zum Schichtbeginn der zwei Grünen. *grrr* Geschafft, wieder einen erlegt.
Ich hatte noch "Glück", da sie mich ohne gültige Betriebserlaubnis weiterfahren ließen... *wiegrosszügig*

Mein Händler von dem ich den Cuore am Tag der Erstzulassung mit 15"ern und Tieferlegung übernommen habe, meinte damals, dass ich nichts eintragen müsse, die ABEs und Teilegutachten wären ausreichend. Darauf hab ich mich verlassen und die Papiere ungelesen in der Tasche im Handschuhfach verstaut. *dummbin*
Die Eintragung übernimmt jetzt mein Händler.
Über den Rest reden wir noch ein ernstes Wörtchen, auch wenn er davon noch nichts weiß.

Habe auch schon mit benrocky telefoniert, bei ihm ist die Tieferlegung auch nicht eingetragen.

Dies betrifft nur Cuore, bei denen die Tieferlegung aus dem Zubehör verbaut wurde.
Es gab auch ein Sondermodell mit 15" und Tieferlegung, bei dem schon alles eingetragen ist.

Gruß MArtin

PS.:
Meine Nebelscheinwerfer haben sie auch bemängelt, da auf der Scheibe kein Prüfzeichen ist. Das ist aber außen am Zierring aufgeprägt... (Hampelmänner)
Naja, und meine Lippen haben ihnen auch nicht so gefallen.
Ne Beanstandung hab ich aber nur wegen der Tieferlegung bekommen...
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Alt 08.10.2005, 02:31   #2
Rainer
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ach du scheiiiiiiiiiiiiiiisse....

Aber ich denke mal die Rennleitung kann nichts dafür dass dein Händler die teile nicht ordnungsgemäß eingetragen hat, DAS ist ja eigentlich die frechheit pur.....

Finde es aber gut dass du die anderen warnst dass sie sich darum kümmern sollten, auch wenn du als quasi "versuchskaninchen" nun nichts mehr davon hast.
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Alt 08.10.2005, 02:37   #3
CuoreMP376
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Wäre ja noch schöner, wenn ich das für mich behalten würde, dann müßte ich mich ja echt schämen...

... was ich ja eigentlich ja auch jetzt schon tue, da ich die Sache so verpeilt habe.
Hätte ja mal selbst ins Teilegutachten schauen können...

*hmpf*

Gruß MArtin
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Alt 08.10.2005, 02:44   #4
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Ach ja, habe auch schon mit Pio Traschke aus der Homologationsabteilung bei Daihatsu Deutschland telefoniert, der über die Sache echt erstaunt war. Er meinte auch gleich, dass die Federn eingetragen werden MÜSSEN!.
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Alt 08.10.2005, 10:45   #5
bigmcmurph
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MMh sehr merkwürdig, dass dein Händler sagte die müssten nicht eingetragen werden.

Meine Federn mussten zusammen mit den Reifen bei TÜV vorgeführt werden
und ich hab den Wisch gekriegt.
In den Fahrzeugschein müssen sie aber nicht zwingend rein.

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Alt 08.10.2005, 11:02   #6
echt_weg
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naja selber schuld würde ich sagen. Das Federn eingetragen werden müßen versteht sich von selbst ich frag mich was du für nen Händler hast der dir so ein schwachsinn erzähl. Bei dem würde ich mal aufmaschieren und ihn mal zur rede stellen, andereseits wäre es aber auch deine pflicht gewesen in das teilegutachten zu sehen wie du schon sagst da stehts ja drin....

versuch dich mit dem händler zu einigen er hätte dich zumindest darauf hinweisen müssen/sollen ansonsten sei man wirklich froh das die dir die karre nicht an ort und stelle stillgelegt haben...
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Alt 08.10.2005, 11:04   #7
bigmcmurph
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Ob es seine Pflicht ist ins Teilegutachten zu gucken seh ich anders.
Wenn ein Händler mir etwas sagt glaube ich ihm das normalerweise.
Außerdem habe ich nichtmal ein Teilegutachten von meinen Federn zu Hause.

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Alt 08.10.2005, 11:10   #8
lemon
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Selber schuld? Ich sehe das etwas anders, nicht jeder weiß was eintragungspflichtig ist. Ein Händler muß es aber wissen und den Kunden darauf hinweisen.
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Gruß Lemon
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Alt 08.10.2005, 11:23   #9
echt_weg
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bestreite ich ja nicht. natürlich muß der händler einen darauf hinweisen. Trotzdem kann man denk ich erwarten das man sich ein teilegutachten ansieht. Man erkundigt sich doch außerem auch vorher über sowas oder nicht? Ich kann mich auch nicht beim Händler beschweren wenn ich mein Auto gegen nen Baum gesetzt habe weil er mir nicht erklärt hat das ich die Bremse treten muß um langsamer zu werden - im ernst ist halt scheiße gelaufen aber eben auch etwas selbst schuld.

Lerne draus tag die federn ein und wenn du glück hast übernimmt der händler dir die kosten die dir entstehen. Die Punkte bist auch wieder los also gibt schlimmeres.

Just my own opinion
Gunnar, der bei ner Polizeikontrolle auch in schwierigkeiten kommen könnte
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Alt 08.10.2005, 11:42   #10
Mannheimer
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Ist ja echt scheisse MArtin, nur ich muss auch sagen man sollte ja mal ab und zu in die Papers schauen gelle ;-) ?

Bei mir wurden die Federn auch direkt eingetragen. Steht auch in der ABE von Eibach drin.

Aber Ok, meine Spurverbreiterung ist auch nicht eingetragen, was soll es...

Aber mit Deinem Händler würde ich schon mal deutlich sprechen, zumal Du ja die Federn mit Bestellt hast. Hatte ja auch bei Bestellung die Federn geordert. Bei Abholung war alles eingetragen.

Gruss Torsten

P.S. Ärger Dich nicht zu viel, ändern kann man ja jetzt eh nix mehr.
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