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Die Cuore Serie (L55, L60, L80, L201, L501, L701, L251, L276)

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Alt 25.04.2008, 20:41   #1
rebib
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Standard Wartungsheft: kein Eintrag für durchgeführte Services!

mir ist beim durchblättern des serviceheft für den neuen cuore aufgefallen, dass das Serviceheft überhaupt keine seiten für die bestätigung von inspektionen hat.

wie funzt das den bei daihatsu ?
in bezug auf nachweis für garantie usw.
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Alt 26.04.2008, 10:42   #2
MeisterPetz
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Wahrscheinlich über eine zentrale Datenbank. Für den Wiederverkauf würde ich mir eine Mappe mit den Rechnungen anlegen.
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lg,
Peter
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Alt 26.04.2008, 16:49   #3
Heavendenied
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Also ich weiß nicht was für ein Serviceheft du hast, aber in meinem sind ab Seite 25 die Eintragungen für die Services, also je eine Seite für jeden Service.
Das Heft hat die Beschriftung "Garantie und Service"
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Alt 27.04.2008, 19:56   #4
rebib
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ne bei mir sind da nur noch seiten mit leeren zeilen und wie ich jetzt dahinter festgestellt habe ein hinweis das es elektronisch zentral gespeichert wird und lediglich ein ausdruck zur verfügung gestellt wird.

trotzdem danke für eure mühe
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Alt 27.04.2008, 20:16   #5
Heavendenied
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Sehr seltsam. Von wann is deiner denn? Meiner ist EZ 9/07.
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Alt 28.04.2008, 00:17   #6
bluedog
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Dann würd ich aber subito den Ausdruck verlangen und sauber in einem Ordner ablegen. Sonst guckst Du bei einem Wiederverkauf in die Röhre. Zudem Frag ich mich, was passiert, wenn Du den Service in ner freien Werkstatt oder nur schon in einer markenfremden Garage machen lässt. Die können das ja dann nicht ankreuzen... und online-Zugriff werden die kaum haben. Zwei Probleme: Wie wollen die wissen was sie machen müssen wenn sie nicht sehen können, was schon gemacht wurde und wann? Zweite Frage: Hat man dann in Markenfremden Werkstätten nur noch die Rechnung als Beleg?

Und: Was ist im garantiefall? Dann weisst Du erstens gar nicht was Sache ist, weil Du nicht mal eigene Belege in Händen hältst, und zweitens muss die Garantie auch dann Bestand haben können, wenn Du fremdwerkstätten beehrt hast, solange alle vorgeschriebenen Arbeiten fachgerecht gemacht wurden. So wills die Freistellungsverordnung der EU. Faktisch wird das dann aber sehr schwierig!

Zuletzt: Wer haftet, wenn die allenfalls einzig bei Daihatsu gespeicherten Daten aus irgend einem Grunde verloren gehen?

Ich find das nicht fair, das Serviceheft einfach so abzuschaffen... könnte also sein, dass ich mein nächstes Auto nicht mehr bei Daihatsu kaufe... eine Überlegung wärs wert. Zudem wird das auf die Gebrauchtwagenpreise drücken, weil ich als Gebrauchtwagenkäufer nicht auf mutmassliche Märchen von dem Verkäufer hören will, und die Dokumentation bei Daihatsu lückenhaft sein wird, oder dann, nach 15 Jahren oder so, schlicht nicht mehr abrufbar, weil Daten gelöscht oder nicht mehr maschinenlesbar... Find ich eine Sauerei, und letztlich auch nicht im Interesse von Daihatsu.

Elektronische Dokumentation ist ja schön und gut, aber nicht ohne dass der Fahrzeugeigentümer ein (papiernes) Pendant hat. Ohne zuerst danach fragen und ggf. auch noch extra dafür zahlen zu müssen!
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Cuore L251 Bj 7/2003, Automatik: Ausrangiert, leider!

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Mofa: Dreirad auf Basis eines Amsler-Pony, Verbrauch Zweitaktgemisch: <3.5l/100km.

Das grosse Artensterben auf dieser Welt wird den Menschen erst bewusst werden, wenn schliesslich auch der Tiger im Tank ausstirbt.
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Alt 28.04.2008, 09:04   #7
rebib
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ich habe selber keine ahnung im serviceheft steht das dies ab 2008 gilt.
meiner ist eins direkt von daihatsu wurde auf messen oder so ausgestellt.
war dafür aber auch günstig (9990) als top ohne kilometer in grün mit 14 zoll alufelgen als sommerreifen.


ich habe keine ahnung wie das funktionieren soll. ich denke daihatsu möchte damit insbensondere während der garantiezeit die kunden binden.

außerdem gibt es ein urteil, da eine garantie eine freiwillige selbst ausgestaltete leistung ist, der jeweilige hersteller auch die regeln festlegen kann. (im kokreten fall ging es um einen mercedes der rostete der service wurde aber nicht bei mercedes gemacht). somit gab es keinen garantieanspruch
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Alt 28.04.2008, 12:01   #8
bluedog
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Das mit der Garantie kann ich jetzt auch nicht so genau sagen. Müsst ich recherchieren. Aber nach der Garantie kann einen ja auch Daihatsu nicht mehr zwingen, in eine ihrer Werkstätten zu gehen. Oft sind andere einfach viel näher. Ich fahr doch nicht eine Stunde hin und eine Stunde zurück, nur wegen eines Ölwechsels! Ganz zu schweigen davon, dass die Werkstätte dann oft genug nicht die Werkstätte des Vertrauens ist! Ich will da vielleicht gar nicht hin! Und dann hab ich nicht mal mehr ein Serviceheft! Sauerei, sowas. Das ist ein Werterhaltendes Element, das zum Fahrzeug gehört. Kann man nicht ohne Folgen abschaffen. Das drückt dann mindestens auf die Wiederverkaufspreise, und durch den Wertverlust, der eh schon hoch ist, auch wieder auf die Neuwagenpreise. Ist also auch marketingtechnisch ein Schuss in den Ofen. Wer es nicht glaubt, der warte erstmal so 5 bis 7 Jahre ab, und wirds erleben.
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Alt 28.04.2008, 13:41   #9
Heavendenied
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Naja, also ganz so kritisch seh ich das nicht. Als ordentlicher Mensch hat man ja die Rechnung von allen Inspektionen und kann somit (sogar deutlich glaubwürdiger) alles nachweisen. Gerade in letzter Zeit hab ich immer wieder von gefälschten Serviceheften gehört, wo halt einfach alles nachgetragen wurde.
Im Prinzip finde ich ein Serviceheft aber shcon auch sinnvoll und kann mir nicht vorstellen, dass der Händler nun die Eintragung verweigert (bei Leuten die noch Platz im Heft dafür haben).
Mich würde mal intressieren, ob das nun tatsächlich bei allen so ist, oder ob beim Serviceheft von Rebib nicht einfach irgendwas nicht stimmt oder das "echte" Serviceheft fehlt (zumindest bei mir sind zwei Stück drin, eins mit dem Garantiebestimmungen und eins für die Serviceeinträge).

Das mit den freien Werkstätten innerhalb der Garantie ist ja ohnehin so ne Sache. Ich kenn keine Vertragswerkstatt, die sich freut wenn Kunden nur für Garantiefälle zu ihnen kommen, da bin ich mir Recht sicher, dass da auch die Qualität der Arbeitsausführung etwas leiden könnte.
Ausserdem stimmt es schon, dass jeder Hersteller selbst festlegen kann, was innerhalb der Garantiezeit gemacht werden muss und natürlich auch wo. Theoretisch kann ein Hersteller ja auch gar keine Garantie anbieten (haben ja VAG und Co jahrelang gemacht).
Lediglich die Gewährleistung ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben, ob dazu dann die Wartungsintervalle überhaupt relevant sind weiß ich nicht. Aber man hat natürlich das Problem der Beweislastumkehr nach 6 Monaten!
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Alt 28.04.2008, 17:46   #10
Sunny_52
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