12.05.2007, 01:13 | #11 |
Vielposter
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Stimmt. Selbermachen gilt nicht. Auch der Pfuscher von nebenan wird nicht anerkannt. Es muss schon eine Fachwerkstatt sein. Aber wenn die Garantie bereits ausgelaufen ist, wäre das sowieso egal.
Beim selbergemachten Ölwechsel kann sich Dai beim Schaden am Dach eher nicht rauswinden, solange man die jährlichen Inspektionen in der Fachwerkstätte gemacht hat, sonst könnte man argumentieren, dass bei einer Kontrolle der Schaden aufgefallen wäre, bevor er zum Totalausfall geführt hat. In der Praxis wird das aber auf eine Streiterei hinauslaufen, weil die Werkstätte, so sie nicht mal am Ölwechsel verdienen konnte, den Kunden sicher nicht dermaßen entgegenkommen würde.
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lg, Peter |
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