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Alt 07.05.2006, 21:23   #1
co320
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Standard Beleuchtung und die Grünen

moinsen leude!

da ich zur zeit am überlegen bin was ich mir im auto so rumbasteln soll und dabei auf die gedanken von vieeeelen kleinen visuellen spielereien kam hab ich (als braver gesetzestreuer bürger :-D) mir natürlich auch die frage gestellt was nun erlaubt is und was nicht.

die suche im netz und gespräche mit kollegen bringen einem da ja hunderte ergebnisse, aber leider auch genauso viele meinungen.

hier nun ein paar definitiv feststehende regeln:
eine unterbodenbeleuchtung oder andere "lichttechnische einrichtungen" (def.: lichter die bei inbetriebnahme den fahrer oder andere verkehrsteilnehmer ablenken oder blenden können) sind nicht im bereich der stvo bzw stvzo zugelassen.

soweit sogut. dass ich damit nich fahren darf und die UBB oder so auch nich als einstiegsbeleuchtung nutzen darf weiß ich.

nun ein paar aufkommende fragen:

1. eine UBB oder ähnliches am auto zu montieren (also lediglich das anbringen) ist meines wissens nicht verboten, richtig?

und:

2. wenn ich sämtliche lichter, leuchten, blitzer, bling-blings usw mit schaltern im innenraum ein- / ausschalten kann, ist das dann schon verboten? das heißt ja NICHT dass sie im bereich der stvo zum einsatz kommen bzw ich sie dort benutze. gehen ja auch nicht automatisch im betrieb des autos an (wie z.b. bei ner einstiegsbeleuchtung)

(und sollte 2. doch verboten sein: 3. wenn die beleuchtungen über einen schalter AUSSEN am fahrzeug deaktiviert werden können, sodass man sie im auto sprich während des betriebs selbst rein theoretisch nicht in betrieb nehmen kann, ist die montage dann erlaubt?)



so, und nun hoffe ich dass mir hier jemand verbindliche antworten geben kann und das nicht in ne endlosdiskussion ausatet wie in zig anderen foren auf die ich durch googlen gestoßen bin.

wäre ideal wenn hier jemand is der beim tüv / verkehrspolizei arbeitet und sich damit 100 prozentig auskennt.


danke schonma für jede kompetente antwort :)
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Alt 07.05.2006, 21:29   #2
klasse08-15
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die ubb hatten wir auch schon besprochen
da kam raus, dass man sie nur als einstiegsbeleuchtung klemmen darf - also muss sie beim schließen der türen aus gehen

wobei ich mit dem bloßen montieren auch vorsichtig wäre
ich denke da liegst du also falsch

gruß klasse
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klasse08-15 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.05.2006, 21:32   #3
co320
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und wenn sie garnicht mit irgendeinem mechanismus verbunden ist, also ich sie manuell schalten kann? ist es dann erlaubt?

und wie sieht es mit den anderen beleuchtungen aus die es so gibt (bis hin zu stroboskopen - unter der vorraussetzung natürlich dass man sie auch manuell ein-/ausschalten kann und sie NICHT während der fahrt oder auch im stand in der stvo betrieben werden sondern nur auf privatgelände)?
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Alt 07.05.2006, 22:16   #4
whitecuore
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das ist alles so ein ding dann musst du eien schaltung bauen die es dir nicht erlaubt bei eingeschalter zündung die lichter in betrieb zu nehemen so kannste der ganzen sachen um gehen
whitecuore ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.05.2006, 22:20   #5
co320
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Zitat:
Zitat von whitecuore
das ist alles so ein ding dann musst du eien schaltung bauen die es dir nicht erlaubt bei eingeschalter zündung die lichter in betrieb zu nehemen so kannste der ganzen sachen um gehen
das ja kacke, genau das will ich ja ...also offiziell will ichs natürlich nich...

keine andere möglichkeit...?
mann wie ich deutschland bei solchen dingen hasse... die haben echt nix besseres zu tun als sich um sone kacke zu kümmern.
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Alt 07.05.2006, 22:28   #6
whitecuore
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tja aber so ist leider die gesetzt lage und wenn du mein auto kennst bei mir leutet auch so einiges
whitecuore ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.05.2006, 17:06   #7
gtti-freak
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also ich kenne es so das die grünen auch macken machen wen du so was nur dran ahst auch wen kein kabel angeschlossen ist .... wenn den must du es wie die anderen schon gesagt haben alz einstiegsbeleuchtung nutzen aber dar darf man so weit ich weiß nicht blau oder grün,rot oder so was sondern nur weiß es sei den du hast ein guten tüver xD


und wegen der innen beleuchtung zb blaue rören und so was alles das haben wir immer ober die zündung geregelt das heist wenn zündung an leuchten die nicht mehr ( klar haben wir noch ein anderen schalter zwischen gebaut das es leuchtet wenn wir wollen )aber zum eintragen bei tüv super ich trag lieber ein mal mehr ein alz den stress zu kriegen
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Alt 14.05.2006, 17:05   #8
co320
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Zitat:
Zitat von gtti-freak
also ich kenne es so das die grünen auch macken machen wen du so was nur dran ahst auch wen kein kabel angeschlossen ist .... wenn den must du es wie die anderen schon gesagt haben alz einstiegsbeleuchtung nutzen aber dar darf man so weit ich weiß nicht blau oder grün,rot oder so was sondern nur weiß es sei den du hast ein guten tüver xD
joa, nur da ich auch vorhabe mir hinter den kühlergrill blaue stroboskope zu setzen und ne sirene kann ich glaub ich zu jedem tüver in ganz deutschland fahren und nich einer würde ja sagen

wie gesagt, ich will damit ja nich die stellung der grünen ausnutzen und mit blaulicht und sirene übern asphalt donnern sondern das ganze nur zu showszwecken... aber da ich mir ma nich eben so n auto nur zum abstellen und eins zum fahren leisten kann muss halt alles in eins ...deshalb ja auch die frage obs ne möglichkeit gibt dass die nix sagen wenn man das irgendwie deaktivieren kann...

aber ich denk ma eher ich werd mich auf die gute alte regel "nichts ist illegal solang man sich nicht erwischen lässt" besinnen müssen.
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Alt 15.05.2006, 00:12   #9
MeisterPetz
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Bei der guten alten Regel solltest du aber mal abklären, welchen Unterschied es macht, ob du da ein paar rote oder grüne LEDs wo reinsetzt oder mit eingebautem Blaulicht und Sirene unterwegs bist, egal obs läuft oder nicht. Oft gibt es da nämlich ziemliche Unterschiede in der Bestrafung, weil das eine halt unerlaubte Veränderungen am Fahrzeug, das andere aber Amtsanmaßung ist. Mit dem Argument, dass das nur für Showzwecke ist, kommst du, falls du erwischt wirst, auf jeden Fall nicht raus, das muss dir halt klar sein.
MeisterPetz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.05.2006, 20:01   #10
co320
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das problem was ich mit der sache hab - egal ob nun bunte lichter oder blaulicht - ich hab noch probezeit, d.h. wenn erwischt dann lappen weg, und zwar komplett... das is eigentlich das einzige was mich noch abhält das sofort zu realisiern.
im normalfall dürfte ja alles gut gehn und angehalten wurd ich auch noch nie, und selbst wenn schaun die wenns dafür keinen anlass gibt ja nich einfach unter die haube, aber WENN... und bei meinem glück passiert das nachdem ichs eingebaut hab sofort in der ersten kurve ...warum können wir nich so liberale gesetze haben wie andere länder was das angeht?

nur weil irgend ne scheiß lampe irgendwen irritieren könnte muss doch nich alles sofort verboten werden. (vom blaulicht und sirene ma abgesehn, das seh ich ja sogar noch ein)
im gegenteil, ne UBB blendet nich, die macht das auto für den verkehr besser sichtbar wenn mans genau nimmt.

und wer damit nich klar kommt gehört meiner meinung nach auch überhaupt nich auf die straße, solche leute sind nämlich viel eher ne gefahr als n kleines lämpchen.

oder soll deshalb etwa auch rauchen / radio hören / leuchtreklamen an häusern / taschenlampen benutzen in nähe von straßen / oder gar der beifahrer verboten werden weil die einen ja irritieren oder ablenken können???

armes, armes deutschland...

so, genug ausgekotzt
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