Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 25.02.2005, 12:58   #10
Inday
Vielposter
 
Benutzerbild von Inday
 
Registriert seit: 12.11.2004
Ort: Im Jura, Schweiz
Alter: 59
Beiträge: 1.425
Themenstarter
Standard

Ja, in der Schweiz muss dies in den Fahrzeugpapieren vermerkt werden, wenn es ein Unfallauto ist. Aber ich denke, dass wir da von ganz anderen Massstäben reden. Also wenn mir einer hinten reinkracht, und der Kofferraum muss ausgebeult, die Lichter und die Stossstange ersetzt werden, aber keine Neuausrichtung von tragenden sowie stützenden Teilen stattfindet, ist es noch KEIN Unfallauto und muss nicht eingetragen werden. Das gleiche trifft auch von Austausch von kaputten Türen, Kotflügel, Motorhaube etc. zu. Auch ein Ausrichten oder Schweissen von zum Beispiel einem neuen Türscharnier, wenns einen die Tür abgerissen hat, machts noch nicht zu einem Unfallauto, oder Schweissarbeiten an der Karrosserie an nichttragenden Teilen ebenfalls nicht.

Gruss, Inday
__________________
Alle leben unter dem gleichen Himmel, aber jeder hat einen anderen Horizont
Inday ist offline   Mit Zitat antworten