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Alt 25.02.2005, 11:11   #1
Inday
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Registriert seit: 12.11.2004
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Standard Wann ist es ein Unfallwagen?

Wer weiss die genaue Definition von "Unfallwagen"?

Ich war bisher immer der Meinung, ein Unfallwagen wird es dann, wenn die Karrosse auf der Richtbank gerichtet werden musste.

Also einen Auffahrunfall, wo nur Teile ausgetauscht oder ausgebeult werden müssen, macht es noch lange nicht zu einem Unfallwagen. Kofferraum ausbeulen, neue Stossstangen ran, oder Türen auswechseln etc. sind noch kein Indiz für einen Unfallwagen. Jedoch wenn tragende oder stützende Teile (A-,B- oder C-Säule) gerichtet werden müssen, dann bedarf es auch eines Eintrages in den Fahrzeugausweis und dann ist es einen Unfallwagen.

Ist das richtig so? Bitte um Meinungen.

Gruss, Inday
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