Zitat:
Zitat von Schimboone
Wo ist denn die Vorschrift? Und was genau hast Du schriftlich?
Wie gesagt: Ich lasse mich gerne überzeugen... aber bitte Stichfest.
In der E.t.r.t.o steht sowas meines Erachtens nach nämlich eigentlich nicht drin.
Panik verbreiten ohne Nachweise ist etwas...naja, sagen wir mal grenzwertig
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Ich habe das Teilegutachten 42TG0910-05 von Daihatsu Deutschland vorliegen für die Original Daihatsu Felge 6J x16 (es handelt sich eigentlich um eine Rial Flair). Beim Nachrüsten eines Trevis steht als Reifengöße 195/40 ZR16 XL drauf. Dies habe ich eingehalten. Als günstige und im Test gut abgeschnittene Reifen kamen für mich die Hankook Ventus S1 evo in Betracht. Im Teilegutachten muss beim Trevis nur ein Federwegsbegrenzer hinten berücksichtigt werden (problemlos machbar) und der eine Punkt R41g):
"Es unter Angabe der Fz.Ident.Nr. eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit und Verwendbarkeit der Bereifung 195/41R16-80XL auf der Radgröße 6Jx16H2 vorzulegen und diese der Anbaubestätigung beizufügen. Folgender Nachweis liegt vor: 195/40ZR16XL Dunlop Sp Sport 9000 bis 2° Sturz und 650 kg Radlast"
Soweit der Vermerk im Gutachten. eine Rückfrage bei Hankook (Reifenfreigabe) brachte folgende Antwort:
"Leider können wir Ihnen keine Freigabe ausstellen, da die Reifengröße 195/14ZR16-80W nur von einer Breite von mind 6,5Zoll bis 7,5 Zoll gefahren werden darf. "
So, nun war ich aber schlauer, oder auch nicht??