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Alt 26.02.2011, 11:37   #7
bigmcmurph
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Zitat:
Zitat von urlauber51 Beitrag anzeigen
Muss die AHK eigentlich abnehmbar sein wegen dem Kennzeichen?
Ja, in dem Moment, wo die Anhängerkupplung das Kennzeichen verdeckt,
muss diese abnehmbar sein und darüber hinaus auch abgenommen werden,
wenn kein Hänger gezogen wird.

Das würde bedeuten, so wie oben auf den Bildern dürfte nicht gefahren werden.

Zum Thema: Sieht wirklich gut aus, auch wenn die Bilder etwas schwach sind

Greetings
Stephan
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"Ich hab es geschafft in meiner 18m² Wohnung einen Weinkeller einzurichten."

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