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Alt 02.04.2007, 10:30   #9
Heavendenied
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Registriert seit: 06.02.2007
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@caromaniac:
Sag mal gehts noch??????
Hör bitte schön auf mit solchen Beleidigungen, oder ist sowas Usus hier im Forum???
Bring ne vernünftige Antwort oder lass es belieben!

@all:
Hab eben noch das hier in nem anderen Forum gefunden:
Zitat:
Sicherungspflichten der §§ 21 und 23 StVO:

"Wieviel Personen in anderen Kfz (Anm.: d.h. außer Kraftwagen zur Personenbeförderung) bis zu 8 Fahrgastsitzen (z.B. Pkw, Kombi-Kfz, Lkw) befördert werden dürfen, richtet sich allein nach dem zulässigen Gesamtgewicht und den Sicherheitsanforderungen der §§ 21 und 23 StVO. Werden diese Anforderungen eingehalten (z.B. der Fahrer wird nicht in der Sicht oder Bedienung des Kfz behindert, die Gewichtsgrenzen werden nicht überschritten) ist es z.B. möglich, in einem großen Pkw mit 6 Sitzen mehr als 8 Personen (zwei Jungendliche jeweils auf einem Sitz) allein mit der Klasse B zu befördern [...]".

"Daß in einem solchen Fall die Zahl der Sicherheitsgurte bzw. die Kinderrückhalteeinrichtungen nicht ausreicht, schließt die Beförderung nicht aus".

Auszug aus: Die neuen Fahrerlaubnisklassen, Schurig/Glowalla, Kirschbaum-Verlag.
Muss jetzt mal noch schaun ob ich dazu noch was genaues find.
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