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Alt 16.01.2011, 09:19   #155
netwurst
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Anspruch auf Ersatzteilversorgung

Bei Automobilen dürfte die zeitliche Grenze abhängig von Qualität und Ausstattung ungefähr bei 12 Jahren liegen, wobei diese Frist vom Zeitpunkt der Auslieferung des letzten Fahrzeuges einer Modellreihe an zu laufen beginnt. Aufgrund der in den letzten 15 Jahren rapide gewachsenen Modellvielfalt, die für die Hersteller bei der Bevorratung der immer größeren Zahl von Ersatzteilen eine zunehmende Herausforderung darstellt, ist es in der jüngeren Vergangenheit vereinzelt immer wieder zu zeitlichen Verzögerungen bei der Ersatzteilbelieferung infolge von Versorgungsengpässen gekommen. Da es zuvor kaum größere Probleme bei der Ersatzteilversorgung gab, mag dies einer der Gründe für das Fehlen einer gesetzlichen Regelung sein. Soweit ersichtlich sind auch die Gerichte nur äußerst selten mit dieser Frage befasst worden. Im Übrigen fehlt es auch an einem Handelsbrauch, aus dem sich Art, Umfang und Dauer der Bevorratungspflicht herleiten ließen.

Hatte übrigens letztes Jahr schon große Probleme für meinen 98er Applause eine neue Frontstoßstange zu bekommen. Unlackiert und Wagenfarbe (rot) gabs nicht mehr, nur champagner, die ich dann umlackieren musste.
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Bunte Lämpchen machen eine Gurke auch nicht schneller
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