Eine der Funktionen muss laut STVZO gegeben sein:
- Manuelle Abschaltung der NSL über den Schalter (wenn man von Abblendlicht auf Standlicht zurückgeht)
- Automatische Abschaltung der NSL über den Lichtdrehschalter/-hebel, wenn von Abblendlicht/Fernlicht auf Licht aus geschaltet wird.
Auf jeden Fall den Prüfer wechseln, denn der darf dir deswegen keine Mängelkarte ausstellen.
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