Ich kenne das zwar auch so, das die mit dem Abblendlicht funktionieren darf, das sie es muß, das sagt die STVO. Das hier sagt das genaue Prozedere. Demnach müßte Daihatsu eine Ausnahmegenehmigung beantragt haben.
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_53d.php
Jens