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Alt 21.02.2007, 07:03   #2
japan-ossi
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es ist eine Rechtliche grau zone den direkt verboten ist es nicht, ABER

du kannst eine solche haben aber nur zu showzwecken ausserhalb der STVZO benutzen.

anderseits schreibt die STVZO vor das aussen angebrachte leuchten funktionieren müssen und das in jeder situation

wie zum bespiel Nebelscheinwerfer, sind sie dran müssen sie auch gehen wenn nicht gibt es nen zettel

problem wiederum ist das eine UB-beleuchtung eine iritierende wirkung hat und somit im bereich der STVZO nicht benutzt werden darf

Informationen habe ich dazu vom TÜV und von der DEKRA beide sagen das sie es bei einer Hauptuntersuchung bemängeln würden aber sie sagen auch das es zu showzwecken nicht verboten sei

meine meinung baue sie so das es keiner sieht und installiere sie so das sie beim einschalten vom standlicht 100%ig aus geht
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