Findest du bei den alten Fahrzeugen nicht unbedingt. Auf den neueren Blechtäfelchen steht da die Achslast vorne/hinten, das zulässige Gesamtgewicht sowie das Gesamtzuggewicht, aufgeführt hinter Buchstaben oder so. Bei den alten Kisten kannst du daher oft hoffen, das das Gesamtzuggewicht nicht einfach und spontan zu ermitteln ist und dich daher der Ordnungshüter nicht belangen kann/wird. Denn ihr beide müßtet dann zu einer geeichten Waage fahren und wiegen. Danach müßte der Ordnungshüter (m/w) sich an seinen Schreibtisch setzen und die Daten des Fahrzeugs ermitteln. Zu viel Aufwand für eine Ordnungswidrigkeit. Ist mir daher auch noch nie untergekommen.
Jens
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