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Alt 29.12.2011, 16:30   #1
tino256
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Standard Airbag austauschen

Mir wurde hier ein Thread, in dem ich einen gebrauchten Airbag gesucht habe, wegen Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen geschlossen. Diese Bestimmungen waren mir bislang nicht bekannt.

Ist es denn nun so, dass der Handel mit bzw. der Einbau von gebrauchten Airbags generell verboten ist oder nur die Abgabe an Privatpersonen nicht zulässig?

Mein Autohändler hatte mir nämlich selbst angeboten, den beschädigten Airbag durch einen gebrauchten zu ersetzen, wenn er ein geeignetes Fahrzeug rein bekomme, aus dem der Airbag ausgebaut werden könne. Nur war dies bislang nicht der Fall. Ist denn dieser Vorschlag des Autohändlers per se illegal?


Gruß,

tino256
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