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Alt 09.05.2022, 15:22   #10
TeriMary
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Registriert seit: 11.06.2010
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Schlechte Nachrichten ,laut Prüfer
"zur Deaktivierung von technischen Einrichtungen an Kraftfahrzeugen müssen mind. zwei wichtige Komponenten ausgebaut werden! Dies bedeutet, dass mind. der Scheinwerfer demontiert und der dazugehörige Stecker abgeknipst werden muss! Erst dann gilt das System als Außerbetrieb gesetzt. Ich denke, dass es in dieser Situation sinnvoller ist, mit ein wenig Aufwand den Nebelscheinwerfer einzustellen. Das Ausbauen der Sicherung und Abkleben des Scheinwerfers würde nicht ausreichen!"
Von wegen wenig Aufwand,eine örtliche Werkstatt hat schon die Hände über dem Kopf zusammengeschlagen und freundlicherweise nun auch den anderen verstellt und nicht zurückgestellt bekommen.
Alles ohne Worte.
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