Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 31.10.2008, 19:45   #3
K3-VET
Vielposter
 
Benutzerbild von K3-VET
 
Registriert seit: 15.11.2003
Ort: 14822 Brück
Alter: 44
Beiträge: 4.368
Standard

Hallo,

das mit dem 14 Tagen gilt nur für Anhänger. Einen Pkw kannst du auch 10 Jahre stehen lassen.
Vorausgesetzt: das Fahrzeug ist angemeldet. Abgemeldete Fahrzeuge dürfen nicht auf der Straße stehen. Ist zwar totaler Quatsch, da das Auto ja keinem etwas tut, ist aber so.


Bis denne

Daniel
__________________
http://pampersbomber.bplaced.net
bisher: 2x YRV GTti, L501, L701 AT,
aktuell: L7 AT, Fiat Ulysse 2,0 LPG, Citroen Xantia Turbo Activa LPG, Citroen Xsara Break HDI90, Subaru Forester 2,5 XT, Kawasaki ZZR1400


Wer eine Hohlraumkonservierung haben will, kann sich gerne bei mir melden.
K3-VET ist offline   Mit Zitat antworten