31.10.2008, 19:45
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#3
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Vielposter
Registriert seit: 15.11.2003
Ort: 14822 Brück
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Hallo,
das mit dem 14 Tagen gilt nur für Anhänger. Einen Pkw kannst du auch 10 Jahre stehen lassen.
Vorausgesetzt: das Fahrzeug ist angemeldet. Abgemeldete Fahrzeuge dürfen nicht auf der Straße stehen. Ist zwar totaler Quatsch, da das Auto ja keinem etwas tut, ist aber so.
Bis denne
Daniel
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bisher: 2x YRV GTti, L501, L701 AT,
aktuell: L7 AT, Fiat Ulysse 2,0 LPG, Citroen Xantia Turbo Activa LPG, Citroen Xsara Break HDI90, Subaru Forester 2,5 XT, Kawasaki ZZR1400
Wer eine Hohlraumkonservierung haben will, kann sich gerne bei mir melden.
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