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Alt 27.02.2009, 13:51   #7
Racemove
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Zitat von Teriblack Beitrag anzeigen
Hi Racemove,
ganz so einfach ist es nicht, in der STVO heißt es
das Fahrzeuge ab BJ 2001 mit Xenon nachgerüstet werden dürfen wenn der Scheinwerfer dafür geeignet ist..k
und genau das ist der punkt den ich die ganze zeit meine!

der scheinwerfer ist dafür nicht geeignet. das teil hat nur ein zulassung in verbindung mit halogenbirnen.

die geschichte mit den alwr und den reinigungsanlagen ist kokolores. es scheitert ganz simpel daran das du der scheinwerfer seine betriebserlaubniss veliert wenn er statt mit h4 oder h7 mit einer "xenon-birne" betrieben wird.

um diese zulassung zu erlangen kommst du um eine teures lichttechnisches gutachten nicht herum.
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