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Alt 27.01.2024, 11:52   #20
weststadtauto
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es geht nicht um garantie sondern um haftung für sachmängel. lies ggf mal nach :


https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__634a.html


sollte die druckplatte erneut gebrochen sein, greigen die oben genannten bestimmungen. anders ist das allerdings, wenn der umlenkhebel defekt ist oder - was auch schon vorgekommen ist - das blech der halterung, in der das kupplungspedal geführt ist, eingeknickt ist. das kannst du im innenraum erkennen....
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