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Alt 20.02.2010, 01:03   #6
JUI
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Welcome , vany !
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Das tut mir sehr leid für dich , aber vielleicht hilft dir das ja weiter !
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Falls du es nicht gleich gefunden hast ,habe ich dir den Ausschnitt mal kopiert !
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Leasing


Sofern durch den Unfall ein Leasingfahrzeug beschädigt wurde, sind
einige wichtige Besonderheiten zu beachten, die sich daraus ergeben, dass Eigentümer der Leasinggeber ist.

Diesem stehen an sich rechtlich alle Ansprüche aus der Beschädigung des Leasingwagens zu.

In der Praxis überlassen es die Leasinggesellschaften jedoch dem Leasingnehmer, den Unfallschaden abzuwickeln.

Unbedingt zu beachten sind die
Vereinbarungen im Leasingvertrag im Falle eines Unfalls.

Zunächst ist der Unfall unverzüglich der Gesellschaft anzuzeigen.

Auch gegenüber der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers muss auf jeden Fall angegeben werden,
dass es sich um ein geleastes Fahrzeug handelt.
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Mal mit dem Versicherungstypen -
Leasingvertrag studieren !
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