Ja, kannst du durch Bewegen ermitteln, ob zuviel Spiel und die Gleitflächen ausgebrochen/eingelaufen sind. Nur ist das mit der Durchsetzung des Widerrufrechts so eine Sache. Solange du erst zahlst, wenn die Ware bei dir ist, klappt das. Bei Vorkasse bzw. Nachname wird da oft nix draus.
Jens
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