Zitat:
Zitat von Linnea92
Meine freche Frage wäre ja erstmal, ob die Leuchtweitenregulierung irgendwie TÜV-relevant ist. Also nicht nur theoretisch, sondern so, dass ein Prüfer das auch tatsächlich merken würde.
Falls nicht, einfach ignorieren!
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Definitves JA, die Leuchtweitenregulierung muss funktionieren und wird geprügt. Wenn sie es nicht tut, gibt es keinen TÜV!
Stichwort Gegenverkehr blenden......