Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 06.05.2011, 09:58   #2
bigmcmurph
Admin
 
Benutzerbild von bigmcmurph
 
Registriert seit: 09.04.2004
Ort: Wittlich
Alter: 38
Beiträge: 6.192
Standard

Du musst damit definitiv zum TÜV, auch wenn die bereits auf einem anderen L7
eingetragen waren, denn der TÜV "muss" ja überprüfen, ob die Teile auch richtig
montiert wurden und es auch die richtigen Felgen sind.

Als ich meinen L7 durch einen anderen ersetzt hab, musste ich auch alles neu beim
TÜV abnehmen lassen.

Und ob das ohne bördeln geht, wage ich zu bezweifeln. Es gibt hier im Forum zwar
auch User die diese Felgen wohl ohne bördeln fahren wollen, aber wenn der TÜV
da richtig kontrolliert, wird der die ohne bördeln nicht eintragen.

Wenn du knapp bei Kasse bist, handwerklich begabt, ne Bühne und nen Hammer hast,
kannste das aber auchs elbst machen (auf die Gefahr hin dass man nachher Dellen sieht)
- Also dieser Hinwei ist ohne jegliche Gewähr.

Achja: Der Fahrzeugschein wird dir bei der Abnahme der Felgen nicht viel nützen, da der
TÜV nicht von Schein zu Schein überträgt. Du benötigst also ein Teilegutachten der Felgen,
in denen der L7 als zugelassenes Fahrzeug aufgeführt ist.

Greetings
Stephan
__________________
"Ich hab es geschafft in meiner 18m² Wohnung einen Weinkeller einzurichten."

Daihatsu: Überraschend. Überzeugend. Anders.

"in forum ire mihi gaudio est"
bigmcmurph ist offline   Mit Zitat antworten