Ganz klar, leider nein.
"Fremd"Felgen müssen extra vom TÜV abgenommen und eingetragen werden.
Dazu kommt, dass sämtliche, im Felgengutachten angegebenen, zusätzlichen Modifikationen (Kanten umlegen, bördeln etc.) selbstverständlich vorab von dir bzw. einer Fachwerkstatt durchgeführt werden müssen, unabhängig davon, ob nach eigenem Ermessen sinnvoll oder nicht.
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~ihr seid doch alla fäddich~
Geändert von Didi (16.01.2014 um 12:26 Uhr)
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