Dai ist hier in der Tat minimal früher dran, wenn auch nicht viel.
Juristisch war bei VW aber der Knackpunkt, dass man nach dem ganzen Eiertanz in den USA dann zugegeben hat, zumindest aus höherer Entscheiderebene vorsätzlich betrogen zu haben, was letztlich im Gegensatz zu den anderen betroffenen Herstellern wie z.B. Mercedes den zivilrechtlichen Weg in Deutschland eröffnet hat, ernsthaft über § 826 BGB (sittenwidrige vorsätzliche Schädigung) rückabwickeln zu können, ohne lange über tatsächliche Schäden der Kunden diskutieren zu müssen.
Wie das in Japan sich auswirkt (wenn auch bei formal stark deutsch inspririertem Zivilrecht, vermag ich nicht zu beurteilen. Hier betrifft es ja ohnehin keine ausreichend neuen Fahrzeuge, wenn überhaupt welche.
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