es gibt ja winterreifenpflicht.
Wer Fahrten bei "Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte" zuverlässig vermeiden kann, darf auch weiterhin im Winter mit Sommerreifen fahren! Dies hat besondere Bedeutung in traditionell winterarmen Regionen sowie für Besitzer von Zweitwagen oder Oldtimern – und natürlich für den, der gegebenenfalls auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen kann.
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Dreihatsu
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