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Alt 19.11.2009, 22:31   #8
urlauber51
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Zitat von Kibou Beitrag anzeigen
Meines Wissens und einigen Internet Quellen nach sind Frontbügel unter Auflagen wieder erlaubt.
Sie waren von der EU her generell verboten, dass aber durch Erkenntnisse aus neuen Untersuchungen wieder aufgehoben wurde.

http://www.hotcarparts.de/section/zu...rontbugel.html

http://www.antec-online.de/public/de/1/0/0/index.htm
Eben das ist das Problem! Die Auflagen besagen, dass die Verletzungsgefahr bei Fußgängerunfällen um mindestens 10% verringert werden muss.
Dazu müssen sehr aufwändige und teure Crash-Tests durchgeführt werden, woraufhin eine ABE oder in vielen Fällen sogar eine E-Nummer erteilt wird.

Für die Teilegutachten damals hieß es (stark vereinfacht): "Fällt nicht ab, hat keine scharfen Kanten."
Das genügt heute nicht mehr, daher gibts keine Bügel mehr mit Teilegutachten.
Soweit die Info, die ich beim TÜV bekam.

Ironie an der Sache: Um die Auflagen efüllen zu können, muss die aufhängnung der Frontbügel nachgeben und Energie aufnehmen. Dadurch sind die modernen Bügel nicht mehr stabil genug, um irgendwelche Bäume umzudrücken oder Seilwinden zu halten, ergo haben die Dinger keinen Sinn mehr...

Gruß Martin
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