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Alt 09.10.2011, 13:44   #6
Schimboone
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Zitat von Wikipedia
* Montageort: Fahrzeugfront
* Abstand vom Boden: mindestens 250 mm, maximal 1500 mm
* Abstand zwischen den Leuchten: mindestens 600 mm
* Abstand zwischen Fahrzeugaußenkanten und Tagfahrleuchten: maximal 400 mm
* Tagfahrleuchten müssen sich bei Aktivierung des Abblendlichtes automatisch abschalten und dürfen nicht zusammen mit dem Stand-, Abblendlicht oder Fernlicht leuchten (Ausnahme: Lichthupe).
* die Leuchten müssen eine (E)-Nummer und die Bezeichnung RL tragen
Das mal zum Tagfahrlicht.

Und das zu dem Xenon/ LED kram:

Solltest Du mal einen Auffahrunfall haben und ein Gutachter im Nachgang festellen das diese Leuchtmittel nicht zugelassen sind, wird es richtig unangenehm werden.
Das kann soweit gehen das deine bzw die gegnerische Versicherung sich weigert zu zahlen.
Mal davon ab sind viele Polizisten heute in der Lage einzuschätzen ob an dem Fahrzeug Xenon lieferbar und erlaubt ist, oder nicht. Lange rede kurzer Sinn: im Falle einer kontrolle bist Du am Arsch (wie man so schön sagt).

Und da es eine ordnungsgemäß funktionierende Beleuchtung Vorschrift zur Inverkehrssetzung eines KFZ's ist, kannst Du dich halt nicht rausreden- schließlich hast Du die originalbirnen dafür entnommen.
Genauso verhält es sich mit den LED's in den Rückleuchten.
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Gruß, der Daniel
Cuore L201
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