Thema: AHK von gdw
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Alt 11.07.2014, 20:55   #5
yoschi
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Standard Haken oder komplette AHK

N'abend! Unter einen Haken verstehe ich nur das abnehmbare Teil einer abnehmbar genannten Anhängezugvorrichtung . Und das Teil verliert sich gelegentlich , siehe Axi . Gab es auch einzeln für die Brink AHK nachzukaufen . Aber papabjoern meint offs. eine komplette AHK . Oder?
Hallo Nordwind : alles richtig , aber solche Praktiken , auch zB wie ein Typenschild passt auch an andere AHK sind im Ernstfall ungünstig . Ganz aktuell : Meine AHK wurde von einer von hinten draufknallenden Jungdynamikerin kalt umgeschmiedet und vom Gutachter genau begutachtet . Im Falle einer nichtzugelassenen AHK : die Prämien für den wirtschaftlichen Totalschaden des Appi's plus ( der nachträglich dazu gekommenen ) des PKW-Anhängers wären futsch . Weiterhin wurde beim TÜV meine AHK auch schon beäugt und der Kugeldurchmeser geprüft .
Erstens. Zweitens .... neue AHK haben EG Betriebserlaubnis.... Denkste . Eine neue starre AHK für Appi's , für 250 Eu vom deutschen Händler, ist in vielen europäischen Ländern zugelassen . In Deutschland nicht! Ich will's auch noch nicht so richtig glauben !!!
Trauriges Fazit für mich : am Montag ins Czechland und die Alleskönner schmieden den Vierkantquerträger ( 10kg!) wieder in die alte Form zurück . Aber mittels Warmverformung .

Gruß!
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