Scheunenfund keine Papiere
Hallo Muhason , ehe Du auch nur eine Sekunde Zeit und einen Handschlag Mühe in das Projekt steckt's : zuallererst die Eigentums-Verhältnis juristisch sauber klären . Denn solange es nicht Dein Eigentum ist , ist das Behandeln ( sprich schrauben ) dieses Fahrzeuges untersagt .
Warum : Umweltschutz-Verordnungen sinngemäß : entweder Fahrzeug erkennbar im überschaubaren Zeitraum wieder aufbauen und zulassen ; und das ist ohne Papiere schlecht möglich !!! Oder es ist dann laut Gesetz umweltschädlicher Abfall , welcher wiederherum nur von einem zertifizierten Verwerter entsorgt / verwertet werden darf .
Solange alles auf betonierte Fläche steht , verschwenden die Behörden allerdings kaum ihre Zeit zum Handeln , meine Erfahrungen .
Mein Kumpel hat das Problemchen eines einfach stehengelassenen Fahrzeuges auf seinem " Acker" : laut Behörde sollte der Grundstückseigentümer ( wäre in Deinem Fall der Garagenbesitzer ) zuerst eine Anzeige gegen den ehemaligen Fahrzeughalter stellen .
Berichte bitte über den Behördengang am Donnerstag .
Gruß!
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