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Alt 13.12.2008, 14:27   #9
LSirion
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Wenn Daihatsu eine Freigabe für die Felgen und die Tieferlegung erteilt, diese vom Händler eingebaut und vom TÜV abgenommen werden, dann dürfen die auch montiert werden ohne Folgen für die Garantie (ich bin kein Sachverständiger).
"Dann kaufe ich mir einen zweiten und baue alles zurück" funktioniert so aber defintiv nicht.


Dass sich der Fahrersitz auflöst, ist ein Problem, das vielleicht öfter auftreten könnte. Wenn es nicht gerade eine defekte Naht oder defektes Gewebe ist und nicht bei jedem Wagen auftritt, dann muss es am Fahrer oder dessen Kleidung liegen.
Kann Daihatsu auch bei mehrmaligem Nachbessern keine bessere Qualität bieten, die den Ansprüchen genügt, kann man über eine Preisminderung nachdenken und muss eben selbst Bezüge in besserer Qualität anfertigen lassen (mein Ratschlag).


Zum Getriebe:

Erst vor ein paar Wochen wurde ein nobles Fahrzeug gewandelt, weil die Bremsen quietschten.
Der Richter argumentierte folgendermaßen:

Bei einem Premiumfahrzeug müsse man eine solche Lämbelästigung nicht hinnehmen.


Zum Punkt:

Das ist ein Daihatsu... Natürlich erwartet man sich ein einwandfreies Fahrzeug ohne Mängel, aber wenn das Getriebe einwandfrei oder "so wie es soll" funktioniert, dann sehe ich da keine Möglichkeit etwas zu erreichen. Ich kann ja nicht nachvollziehen inwiefern das quietscht, aber bei einem Kleinwagen muss man damit vielleicht leben...

Alles in allem empfinde ich die hier aufgezählten Maßnahmen schon als ein starkes Stück.

Einerseits finde ich es ja nicht in Ordnung, dass Daihatsu anscheinend kleine Qualitätsprobleme hat, aber sowas...

Trotzdem viel Glück dabei.
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