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Alt 07.11.2009, 13:05   #2
Ohmann
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Hör doch mal in den Wortlaut rein: "Daihatsu ruft bestimmte YRVs in die Werkstätten, da die Speichen des Lenkrades brechen könnten, falls man es öfter als Ein- und Ausstiegshilfe benutzen würde."

Ist das Lenkrad somit bestimmungsgemäß genutzt worden? Wohl kaum!

Garantiert wird es einen Opa, der ein Kampfgewicht von 189kg auf die Waage bringt und durch seine Beleibtheit sich immer am Lenkrad zerrend rein und rauswuchten muß, das Lenkrad zerbröselt haben (das macht auf Dauer die beste Schmiedearbeit nicht mit) und dabei auf den Hintern gesetzt haben. Da Opa aufgrund seiner Unbeweglichkeit sich aber nicht mehr abfangen konnte, hat er sich das Steißbein gebrochen und hat vor Schreck auf noch sein Gebiß verschluckt, so daß er fast dran erstickt wäre.

Der Mopsi hat einen rührigen Anwalt, der aus der Mücke gleich nen Elefanten macht und schon geht die Luzi ab!

Wenn ich mit dem Auto unsachgemäß gegen die Mauer rausche, mach ich in Zukunft auch Daihatsu verantwortlich!

So langsam bekommt unser Rechtssystem amerikanische Anwandlungen .............
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Curt





Daihatsu---- da weiß man was man hat, Guddnabend!
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