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Alt 08.05.2010, 15:40   #7
toal
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Na es handelt sich hierbei um eine mangelhafte Ausführung der vereinbarten Tätigkeit, also um einen Mangel. BEtrug wäre es mE dann, wenn der Mangel geleugnet würde.
Ich mein, ich gehe wegen einem Fernseher bei dem die linke Box nicht verkabelt wurde auch nicht gleich zum Anwalt.
Gruß
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