Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 26.06.2022, 17:49   #17
gato311
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 12.06.2011
Ort: HH
Beiträge: 710
Standard

Zum Rechtlichen:
Die Nummer ohne Mahnung nach 30 Tagen geht in D auch, wenn man den richtigen Salmon in die Rechnung setzt. Kriegen nur viele irgendwie nicht hin und man mahnt doch lieber die Schlusis, ehe man nen Mahnbescheid auf den Weg bringt.

Ich erinner mich noch dunkel aus dem Studium (D, aber mit internat. ZivilR), dass es in CH mit dem gutgläubigen Erwerb wirklich einfacher geht. Dafür gibts dann dieses sog. Lösungsrecht, so dass man sein neues Eigentum auch schneller wieder los ist (gegen Geld).

https://lorenz.userweb.mwn.de/urteile/bghz100_321.htm

Zum L251:
Meiner ist auch 2004. Beim Kauf 2012 hatte der nur vom Vorbesitzer das schön liech zu unterwandernde Bitumen auf den Unterboden bekommen.
Ich habe dann die Hohlräume gemacht mit Fluid Film.
Rechter hinterer Längsträger war schon am Halter der Bremsleitung angegriffen, aber noch nicht so, dass es dem TÜV auffällt.

Die Kiste wird ganzjährig gefahren und hat immer noch keine Probleme bei der HU.
Am Frontscheibenrahmen gibt es leider (nicht HU-relevante) Rostbläschen. Da hat der Vorbesitzer 2007 mal ne neue Scheibe reinmachen lassen, wo wohl gepfuscht wurde.

Das Problem an den Reparaturen kommt halt, wenn einem mal einer ins Auto fährt. Dann kriegt man halt wirklich fast nichts mehr. Ist mir leider gerade wieder passiert.
gato311 ist offline   Mit Zitat antworten