Für den L251 gab es ein Fernlicht für vorne als Zusatzkit direkt im Original-Zubehör, das anstelle der Nebelscheinwerfer verbaut werden konnte. Da das Zusatzfernlicht keine Grundfunktion abdeckt und sowieso abgeblendet werden muss, um keine anderen Verkehrsteilnehmer zu blenden, sind die Anforderungen definitiv geringer als z.B. an ein Abblendlicht (Mindesthöhe, ausgeblendeter Bereich etc.).
Der erste Treffer bei google mit den Schlagwörtern "Zusatzfernlicht Anforderungen" geht auf eine Seite von "Matsch und Piste", einem Offroadmagazin. Dort ist die Regelung genau beschrieben - demnach gibt es praktisch nur Vorgaben zur maximalen Gesamthelligkeit, Schaltung und Anzahl.
Ich würde trotzdem das Thema Fußgängerschutz vorher mit dem technischen Dienst klären.
Mfg Flo
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