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Alt 08.02.2010, 17:36   #4
granmoove
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Tschuldigung, dass ich mich jetzt erst wieder melde

natürlich werden verkehrsunfälle nur nach schadenshöhe entschieden. jedem dem ich meine geschichte erzähle und auch noch die örtlichen gegebenheiten kennt, fasst sich an den kopf. aber ich habe einen guten/teuren verkehrsrecht-anwalt gefragt und der hat abgewunken (aufwand-nutzen).
da der schaden beim motorrad angeblich höher war (ohne sichtbaren schaden reparaturwert fast neubeschaffungswert wohl ca. 8.000 €), wurde von der Versicherung ein Gerichtsurteil vom Bundesgerichtshof zu einem angeblich vergleichbaren Fall aus Bayern von 1950! herangezogen (sicherlich gegen ein Motorrad der amerikanischen Streitkräfte...).

Wer aber noch ein Tipp zum Glätten/Ausdellen hat, kann den gerne loswerden.

Danke
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gran move ez 08/97
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